BGH-Urteil Mann muss nach Ja zur Samenspende zahlen
Eine Frau will ein Kind, doch ihr Partner ist zeugungsunfähig. Schließlich ist der Mann mit einer Samenspende einverstanden. Für das Kind will er wenig später aber keinen Unterhalt mehr zahlen - das geht nicht, urteilte nun der Bundesgerichtshof. 23.09.2015