Der BGH sieht keinen Grund für Beanstandungen. Foto: Uli Deck/Archiv/dpa

Bundesgerichtshof weist sowohl Revisionen der beiden Angeklagten als auch die der Staatsanwaltschaft zurück.

Karlsruhe/Hechingen - Das Urteil gegen zwei junge Männer, die für den tödlichen Schuss auf den 22-jährigen Umut K. in Hechingen verantwortlich sein sollen, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies sowohl die Revisionen der beiden Angeklagten als auch die der Staatsanwaltschaft zurück. Das geht aus dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervor.

Das Opfer war Ende 2016 aus einem Auto heraus erschossen worden. Hintergrund war ein Streit um Geld aus Drogengeschäften. Die Täter hatten eine große Menge Marihuana verkauft und wollten dafür 5000 Euro eintreiben. Nach einem ergebnislosen Treffen mit dem Schuldner fuhren sie einmal um den Block, dann wurde der Schuss abgegeben. Die Kugel traf einen Freund des Schuldners, der sofort starb.

Im Prozess hatten sich beide Männer gegenseitig beschuldigt, den Schuss abgegeben zu haben. Das Landgericht Hechingen hielt den Älteren für den Schützen und verurteilte den damals 22-Jährigen im Oktober 2017 zu lebenslanger Haft wegen Mordes, Waffenbesitzes und Drogenhandels. Sein damals 21 Jahre alter Komplize, der am Steuer saß, erhielt eine Jugendstrafe von neun Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wollte erreichen, dass er ebenfalls nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Der BGH sieht aber keinen Grund für Beanstandungen. Das Landgericht habe auch rechtsfehlerfrei den Beifahrer als Schützen ermittelt.

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