Keine Abschiebung Red Legion-"Präsident" darf vorerst bleiben
Da er nachweislich seine kranke Mutter pflege, liege ein „Abschiebehindernis“ vor, so das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Daher wird der "Präsident" der Red Legion vorerst nicht abgeschoben. Er müsse sich aber täglich bei der Polizei melden. 02.04.2015