Die TSG Balingen – hier beim Spiel in Gechingen – geht in Berufung. Foto: Eibner-Pressefoto/Silas Schuelle

Die TSG Balingen legt gegen das vom Sportgericht der Verbands- und Landesliga des Württembergischen Fußballverband veröffentlichte Urteil Berufung ein.

Danach war das Erstrundenspiel im DB Regio-wfv-Pokal bei den SF Gechingen (Endstand 11:0 für die TSG) für Balingen mit 0:3 gewertet worden.

Nicht ausreichende Plausibilität

In der Berufungs-Begründung bezieht sich die TSG auf die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Plausibilität, insbesondere mit Blick auf die Formalitäten des Verfahrens und die Grundlagen der Entscheidungsfindung. Daher ersucht die TSG den Verband um erneute Prüfung des Sachverhaltes.

Bis auf Weiteres kommentiert die TSG weder das Urteil noch die Berufung weiter, „da es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, wie Geschäftsführer Jonathan Annel ausführt. „Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir weiterhin Abstand zu nehmen.“