Der klare Sieg der TSG Balingen bei den Sportfreunden Gechingen wird im Nachhinein als Niederlage gewertet. Foto: Eibner-Pressefoto/Eibner-Pressefoto/Silas Schuelle

Post vom WFV-Sportgericht haben die Regionalliga-Fußballer der TSG Balingen erhalten: Dieses wertete den 11:0-Sieg bei den Sportfreunden Gechingen in der ersten Runde des WFV-Pokals nachträglich in eine Niederlage um.

Was war passiert? Die Balinger setzten in ihrem Pokalspiel mit Henry Seeger einen Spieler ein, der nicht auf dem Spielbericht stand. Laut Paragraf 46 der Spielordnung ein Formfehler, der nun bestraft wird. Schiedsrichter Jonathan Woldai vermerkte dies in seinem Spielbericht.

Sportgericht wertet Spiel als verloren und setzt auch Geldstrafe fest

Das WFV-Sportgericht leitete darauf hin ein Verfahren ein, wegen „ des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers“, bat den Unparteiischen und die Verantwortlichen der TSG Balingen um eine Stellungnahme zu dem Vorfall und traf nun am Mittwoch seine Entscheidung: „Das Erstrundenspiel im DB Regio-wfv-Pokalwettbewerb bei den Spfr Gechingen wird für die TSG Balingens wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers als verloren gewertet. Die Geldstrafe für das Vergehen wird auf den symbolischen Betrag von 20 Euro festgesetzt. Die TSG Balingen hat – theoretisch – eine Einspruchsfrist bis Samstagabend.“

Verantwortliche der TSG Balingen evaluieren die Urteilsbegründung

Ob die Eyachstädter Einspruch gegen das Urteil einlegen, oder es akzeptieren, dazu wollte sich TSG-Geschäftsführer Jonathan Annel am Mittwochvormittag noch nicht äußern. „Wir haben das Schreiben vom WFV-Sportgericht heute früh erhalten und sind jetzt dabei, alle Beteiligten zu informieren und dann gemeinsam die Begründung zu evaluieren. Danach werden wir dann eine Entscheidung treffen. und eine Stellungnahme veröffentlichen.“