Zwei elektrische Schienenfahrzeuge: der Elektrotriebwagen "Stadler Flirt Emu" (oben) und das Brennstoffzellenhybridfahrzeug "Alstom iLINT". Letzteres kommt nach Einschätzung der Verwaltung nur für "Sackgassen" auf Nebenstrecken, also nicht für die Zollernbahn infrage. Foto: Ministerium für Verkehr

Verwaltung will am Montag im Kreistag umfangreichen Fragenkatalog aufarbeiten.

Zollernalbkreis - Schwierig: Die SPD-Kreistagsfraktion fordert von der Kreisverwaltung Antworten – und die Kreisverwaltung kann diese nicht geben beziehungsweise hat sie schon mehrfach gegeben. Am Montag, 18. Juni, geht es in der Kreistagssitzung (18 Uhr, Landratsamt) einmal mehr um die Zollernbahn.

Fragen, die sich auf die Aussagen der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD beziehen, könnten, so die Einschätzung der Verwaltung, nicht "solide beantwortet" werden. Zur Ableitung konkreter Strategien und Planungen fehle es an Verbindlichkeit (Gesetzen), Konkretheit (Verordnungen und Richtlinien) und Finanzierung (Haushaltsmitteln). Unter anderem ging es im Fragenkatalog der SPD-Fraktion darum, wie das Ziel des Bundes, 70 Prozent aller Bahnstrecken bis 2025 zu elektrifizieren, und das 1000-Bahnhöfe-Programm für die Bahnstrecken und Haltepunkte im Zollernalbkreis genutzt werden soll.

Zeitplan wird als verbindlich angesehen

Nicht richtig sei die Aussage der SPD, der Kreistag habe die Verwaltung am 29. Mai 2017 durch Beschluss aufgefordert, bis zum Jahresende mit den anderen Projektpartnern des Regionalstadtbahn-Projekts schriftlich zu vereinbaren, dass die Zollernbahn mit Talgang-Bahn als nächster Projektabschnitt vorgesehen sei. Dennoch gebe es bis heute kein belastbares Schriftstück. Falsch, kontert die Kreisverwaltung: Die Verwaltungsspitzen hätten sich im Herbst 2017 auf einen Zeitplan geeinigt, den alle Beteiligten "als verbindlich ansehen und Bund und Land vorgelegt haben". Falsch sei auch, dass für die Zollernbahn "Stadtbahnbetrieb" vorgesehen sei, sprich, zwischen Albstadt und Tübingen langsame Züge mit zahlreichen Haltepunkten verkehren sollen: Laut Stellungnahme der Fachplaner von DB Engineering & Consulting sei zwischen Albstadt und Tübingen ein Verkehr mit Vollbahn-Fahrzeugen vorgesehen. Sprich: Auf dem Gebiet des Zollernalbkreises werden keine Stadtbahnfahrzeuge verkehren.

Weshalb sich der Kreis über Burladingen und das Regionalstadtbahn-Projekt hinaus an Planungskosten für den Ausbau der Strecke zwischen Burladingen und Sigmaringen hinaus beteiligen wolle? Wolle er nicht: "Ein Beitrag des Zollernalbkreises zu den Investitionskosten würde sich, falls überhaupt, auf das Hoheitsgebiet des Kreises beschränken", wird von Seiten der Kreisverwaltung betont.

Auf die Frage, warum überhaupt eine "Stadtbahn" vorgesehen sei, die der Zollernalbkreis gar nicht brauche, und nicht eine elektrifizierte – und günstigere – "Vollbahn", erklärt die Kreisverwaltung: Der Betrieb einer "Regionalstadtbahn" setze aus Sicht der Verwaltung auch den Einsatz von Stadtbahnfahrzeugen voraus. "Sollte der Zollernalbkreis aus dem Regionalstadtbahnkonzept ausscheren, also lediglich noch Wert auf die schnelle und umsteigefreie Verbindung nach Stuttgart legen, könnte dies unter Umständen auch negative Folgen für die Förderung des gesamten Projekts nach sich ziehen."

Was den Zeitplan angeht, wird auf das Elektrifizierungskonzept des Landes verwiesen, in dem der Zollernalbkreis in Stufe eins – "in Bau oder Planung" – steht.