Das DRK Zollernalb bekommt Hilfe aus der Luft: Künftig soll bei Einsätzen eine Kamera-Drohne verwendet werden. Foto: DRK

Einsatzmöglichkeiten bei Personensuche und Gefahrenlagen werden erörtert. "Fliegendes Auge" übernimmt Arbeit.

Zollernalbkreis - Neues Projekt des DRK-Kreisverbands Zollernalb: Die Einsatzmöglichkeiten einer Kamera-Drohne werden getestet.

Mitglieder der DRK-Kreisbereitschaftsleitung versprechen sich viel von dem fliegenden Einsatzmittel: "Bei Großschadensfällen kann die Drohne live Bilder übertragen", erklärt der stellvertretende Kreisbereitschaftsleiter Markus Maute.

Das "fliegende Auge" übernehme die Arbeit der Menschen, die sich früher in eine Gefahrenzone begeben mussten, um die Lage auszukundschaften. "Sie muss den Boden nicht berühren, kann Hindernisse einfach überfliegen und so hoch aufsteigen, dass sie ein ganzes Gebiet überblicken kann", sagt Maute. Auch wenn Flächen schnell nach vermissten Personen abgesucht werden müssen, erhofft sich das DRK einen Mehrwert.

Die Drohne hat vier Propeller, mit denen sie in jede Richtung fliegen kann. Sie muss, um die Richtung zu wechseln, keine Kehrtwende machen. An der Unterseite ist eine Kamera eingebaut. Sie kann Filme aufnehmen und Fotos schießen. Beides wird auf den Bildschirm am Steuerungsgerät übertragen. Vom Bedienteil aus kann die Aufnahme gestartet und gestoppt werden. "Die Drohne könnte bis zu fünf Kilometer hoch steigen", erklärt der DRK-Kreisvorsitzende Heiko Lebherz. Könnte. Aber in einer Höhe von 100 Metern ist Schluss. Dann ist das zulässige Limit erreicht. Weiter in die Höhe zu steigen ist nicht erlaubt.

Bestückt ist das DRK-Gerät mit vier Akkus, um rund eine Stunde Flugzeit zu ermöglichen. Für das Pilotprojekt sei eine Drohne mit vielen Sicherheitsstandards ausgewählt worden, unter anderem mit einer Hinderniserkennung. Sie kehre bei Verbindungsunterbrechung direkt zum Startpunkt zurück. Zum Startplatz komme die Drohne auch dann zurück, wenn der Akku leer ist.

Das Projekt, das vor rund einem halben Jahr startete, wird betreut von Kreisbereitschaftsleiter Dietmar Dieter. Dazu hatten sich die DRK-Mitarbeiter Informationen bei anderen Kreisverbänden geholt, die bereits mit Drohnen arbeiteten – beispielsweise bei den bayerischen Bergwachteinheiten, wo die fliegende Kamera ein Standard-Einsatzmittel ist. Damit können unter anderem Schluchten nach abgestürzten Wanderern abgesucht werden, ohne dass Menschen sich abseilen oder hinabklettern müssen.

Die ersten Ergebnisse sind auch beim DRK Zollernalb vielversprechend. Bei Testflügen seien sehr gute Videoaufnahmen entstanden. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit solle die fliegende Kamera künftig eingesetzt werden.

Mit dem Regierungspräsidium sei das DRK in engem Kontakt, um das Fluggerät "auf rechtlichen sauberen Grund zu stellen". Durch die neuen Vorschriften sei das Rote Kreuz als "Behörde und Organisation mit Sicherheitsaufgaben" (BOS) von vielen gesetzlichen Beschränkungen befreit und dürfe zum Beispiel über Wohngebiete oder Einsatzstellen fliegen.

Bei künftigen Großereignissen, Einsätzen oder Übungen sei es daher gut möglich, dass das DRK die Drohne aufsteigen lasse, sagt Markus Maute. In solchen Fällen sei der Drohnenflug bei der Integrierten Leitstelle angemeldet, sodass die Flüge jederzeit nachvollziehbar sind: "Aus der Entfernung ist nämlich nicht sichtbar, dass es sich um eine DRK-Drohne handelt."