Betroffene von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten haben nun die Möglichkeit, sich online zu ihrem Verfahren zu äußern. (Symbolfoto) Foto: Blickpixel / Pixabay

Betroffene von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten haben neue Möglichkeit. Postversand von Schriftstücken entfällt. 

Zollernalbkreis - Die Bußgeldstelle des Landratsamtes Zollernalbkreis bietet nun eine Online-Anhörung.

Betroffene von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten haben nun die Möglichkeit, sich online zu ihrem Verfahren zu äußern. Individuelle Zugangsdaten sind auf den von der Bußgeldstelle versandten Verwarnungen, Anhörungen und Zeugenfragebögen aufgedruckt. Die Papierform kann weiterhin genutzt werden. Innerhalb einer festgelegten Frist ist die Online-Anhörung weltweit möglich. Betroffene können Personalien berichtigen, sich zu dem Tatvorwurf äußern, mitteilen, wer das Fahrzeug geführt hat, Beweisfotos zum Fall einsehen oder Unterlagen hochladen. Damit entfalle der Postversand von Schriftstücken, so die Behörde. Das Portal wird auf Deutsch, Englisch, Französisch, Holländisch und Spanisch angeboten. Die Verwaltung profitiere unter anderem von der direkten Datenübernahme und optimiere damit interne Abläufe.