In der Friedhofssatzung sind auch Gestaltungsvorschriften zu den Grabmalen enthalten. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Antrag: Ortschaftsrat Horgen erteilt Einvernehmen

Zimmern-Horgen (kw). Auf allen Friedhöfen der Gesamtgemeinde Zimmern gilt die Friedhofssatzung. Und in dieser sind auch Gestaltungsvorschriften zu den Grabmalen und den Grabausstattungen enthalten.

Dennoch können nicht alle in Frage kommenden Fälle satzungsrechtlich bis ins letzte Detail geregelt sein. Oberster Grundsatz: Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen. Der Horgener Ortschaftsrat hat sich in der jüngsten Sitzung mit einem Antrag auf Aufstellung einer Statue befasst.

Ortsvorsteher Matthias Sigrist sagte, man stehe dem "grundsätzlich positiv gegenüber". Die Vorgaben hinsichtlich Beschriftung und Höhe würden eingehalten, erklärte der Ortvorsteher den Ratsmitgliedern.

Die Statue sei nicht höher wie beantragt. Er habe sie nämlich schon gesehen. Auch die Standfestigkeit sei gegeben, den die Statue würde am Aufstellungsort verklebt. Das Gremium erteilte dem Antrag sein Einverständnis.