Ein hilfreicher Vorschlag: Nun müssen ihn nur noch die Besucher des "Hirsch" in Flözlingen befolgen. Foto: kw

Flözlinger Gastwirt versucht Situation zu entschärfen: Hinweisschild bei Brauereigaststätte aufgestellt.

Zimmern-Flözlingen - Wer sich mit der Eschachtalgemeinde Flözlingen beschäftigt, der denkt oft als erstes an die Hirschbrauerei und die dazugehörige Brauereigaststätte. Seit 1793 gib es diese in Flözlingen. "Die Gaststätte ist ein Aushängeschild für den Ort", hieß es am Tisch des Ortschaftsrats in der jüngsten Sitzung.

Ortsvorsteher Reiner Haas sprach erneut das Thema Parkplatzsituation im Bereich "Im Winkel" an. Eines ist klar: Sehr viele Gäste besuchen Flözlingen zweifelsohne nur wegen der Gaststätte und des Biergartens. Doch das bedeutet: Der eigene Parkplatz der Gaststätte reicht zu Spitzenzeiten nicht aus. Folge: Die Gaststättenbesucher weichen in die Nebenstraße gegenüber der Brauerei aus und parken nicht immer entsprechend den Verkehrsvorschriften.

Und das missfällt einigen Anliegern und führt zu Beschwerden. "Ein Parkverbot ist dort nicht möglich, das hat die Verkehrsschau klar ergeben", berichtete Haas den Ortschaftsräten. Wenn ordentlich geparkt würde, blieben noch 3,2 Meter Platz. Zu dieser Feststellung kamen die Verkehrsexperten. Doch der Brauereibesitzer will es dabei nicht bewenden lassen.

Rolf Schittenhelm bemühe sich, die Situation zu entschärfen und nach Lösungen zu suchen, lobte Haas den Gastwirt und Braumeister. Dieser hat selbst schon reagiert und ein Schild anfertigen lassen. Die auf seinem Grundstück aufgestellt Tafel weist auf die öffentlichen Parkplätze beim Friedhof und beim Rathaus hin. "Wenn bei uns alle Plätze belegt sind, nutzen Sie bitte auch diese Parkplätze", so ist auf der Hinweistafel zu lesen. Weitere Information auf dem Wegweiser: Die Entfernung beträgt etwa drei beziehungsweise vier Gehminuten.

Der Ortschaftsrat befürwortete diese Aktion und zeigte sich mit dem Hinweis auf die öffentlichen Plätze einverstanden. Haas erläuterte: "Rolf Schittenhelm will sich vergewissern, dass dies auch rechtlich in Ordnung ist." Die Hinweise auf öffentliche Parkplätze darf er auch an den Masten der Straßenlaternen anbringen.