Auf diesem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Neun Wohnungen sind geplant. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ortsansässiger Investor speckt Planung ab und klagt gegen die Gemeinde Zimmern

Im dritten Anlauf hat eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Flözlinger Straße 5 den Zimmerner Gemeinderat passiert. Von den im ersten Entwurf (April 2016) geplanten 14 Wohnungen sind noch neun übrig geblieben. Dennoch bleibt das Bauvorhaben umstritten.

Zimmern o. R. (kw). Wenn nun auch die Baurechtsbehörde der neuesten Planung mit neun Wohneinheiten, zehn Tiefgaragenplätzen und sechs offenen Stellplätzen zustimmt – ein entsprechendes Signal aus dem Landratsamt gibt es wohl –, wäre das anhängige Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg vom Tisch. Der ortsansässige Investor hatte gegen die Ablehnung der zweiten Planung vom August 2016, die bereits nur noch neun Wohneinheiten enthielt, geklagt.

Bürgermeisterin Carmen Merz erinnerte an das schon lange dauernde Verfahren. Sie habe mehrere Gespräche mit dem Investor wie auch mit den Anliegern geführt. Das Gericht kam im Oktober nach vierstündiger Verhandlung zu keinem Urteil. Es schlug vielmehr einen Vergleich vor. Diesen sah es in der Annahme der dritten Bauvoranfrage, die mittlerweile eingereicht wurde. In der Planung Nummer drei, so war zu erfahren, habe der Investor bei den Befreiungen nochmals Abstriche gemacht. In den Zuhörerreihen – mehrere Angrenzer waren anwesend – wird dies anders gesehen.

Fakt ist: Zum Bauvorhaben gehen die Meinungen immer noch weit auseinander. Sechs Ratsmitglieder lehnten das gemeindliche Einvernehmen erneut ab, neun stimmten dafür.

Es geht jetzt noch um drei Befreiungen: Überschreitung der südlichen Baugrenze, Änderung der Dachneigung (40 statt 35 Grad) und Überschreitung der Geschossflächenzahl um 9,91 Prozent.

Die Gemeinderäte waren nicht zu beneiden. Bautechnische wie auch baurechtliche Kenntnisse im Detail waren gefragt, um sich ein umfassendes Bild machen zu können. Was vor Gericht klar zum Ausdruck kam: Die früher erteilten Befreiungen holen die Gemeinde ein und fallen wie ein Bumerang auf den Tisch der Verwaltung. In dieser Rechtssache hat sich das Gericht sämtliche erteilten Befreiungen zu den Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe vorlegen lassen. Und davon gab es eine ganze Reihe.

Als Wink mit dem Zaunpfahl könne die Anregung des Gerichts, einen Vergleich zu schließen, gedeutet werden, meinte Bürgermeisterin Merz. Nach vorläufiger Einschätzung sei damit zu rechnen, dass das Gericht den beantragten Befreiungen im Plan zwei zustimmen werde. Diese seien aber weitergehender als im dritten Entwurf. Die juristische Kompetenz in der Ratsrunde (Guntram Ober und Thomas Bausch) warnte vor dem Risiko. "Wenn wir Plan drei ablehnen, dann geht das Verfahren weiter und wir gehen das Risiko ein, den Prozess zu verlieren, dann käme die bisher abgelehnte Planung zwei zur Ausführung", warf Ober ein. Ratsmitglied Hans-Georg Scherfer sah das anders: "Wir sind in der Bredouille und haben den Schwarzen Peter, das ist für mich Erpressung, das Gericht soll doch entscheiden." Den Vorwurf der Erpressung wollten Merz und Bausch so nicht stehen lassen. Ingrid Balke wies darauf hin, dass es gegenüber dem zweiten Vorschlag Verbesserungen gebe. Die Nachbarschaftsbeteiligung sei vergessen worden, weil man diesmal anders vorgegangen sei, räumte die Bürgermeisterin ein. Merz stellte aber klar: "Die Einwendungen der Anlieger sind uns bekannt, für die Entscheidung des Gemeinderats ist die Nachbarschaftsbeteiligung nicht relevant." Darüber habe die Baurechtsbehörde zu befinden. Auch Städteplanerin Dita Leyh war zu diesem Bauvorhaben um ihre Einschätzung gefragt worden.