Justiz: Zwei Frauen stehen wegen Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl vor dem Amtsgericht

Zehn Zeugen haben am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wolfach ausgesagt. Die beiden jungen Frauen, die sich zu verantworten hatten, haben einiges auf dem Kerbholz. Es ging um Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl.

Wolfach. Den beiden jungen Frauen, 17 und 19 Jahre alt, wird Diebstahl, Bedrohung und Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen. Die beiden Angeklagten gaben alle Taten zu und beteuerten ihre Reue. Aber: "Nicht alles, was die anderen sagen, stimmt auch", sagte die ältere der beiden. Bei den Schlägereien seien auch sie verletzt worden und es seien jeweils schwere Beleidigungen vorausgegangen. "Wir tragen die meiste Schuld, aber nicht die ganze", so die Angeklagte. Sie habe Aggressionen in sich, gab die 19-Jährige zu. Das liege an ihrer Familie, die sich von ihr abgewandt habe. Die Angeklagten sollen sich "im Dunstkreis" der sogenannten SM-Gang, einer Jugendbande aus dem Kinzigtal, bewegen.

Körperverletzung auf dem Schulhof: Auf dem Schulhof soll es im September vergangenen Jahres zu einer Auseinandersetzung zwischen der 19-jährigen Angeklagten und einer 17-Jährigen gekommen sein. Eine Freundin stellte sich in den Weg, um Schlimmeres zu verhindern und wurde ebenfalls verletzt. Es habe Spannungen gegeben, aber worum sich der Streit drehte, wisse sie nicht, sagte die Freundin der Geschädigten aus. Die Angeklagte habe sie weggeschubst und sei auf die Geschädigte losgegangen. Das bestätigte diese in ihrer Aussage. Auch eine dritte Zeugin beschrieb den Ablauf so und gab an, gesehen zu haben, wie die Angeklagte den Kopf der Geschädigten gepackt und gegen ihr Knie geschlagen habe, während die 17-jährige Angeklagte sie festhielt. Die 19-Jährige sah das anders: "Die sind beide auf mich los, da musste ich mich verteidigen."

Diebstahl: Die beiden Frauen sollen in einem Drogeriemarkt Kosmetika in einem Wert von 63 Euro gestohlen haben. Die 19-Jährige gab den Diebstahl zu. Sie habe kein Geld gehabt und sei von ihren Eltern nicht unterstützt worden. "Das war ein Fehler, wir machen so etwas nie wieder", sagte sie. Die beiden hätten sogar angeboten, dass Geld zurückzuzahlen. "Aber es ist und bleibt strafbar", so Richterin Ina Roser.

Bedrohung: Die 17-Jährige soll auf dem Schulhof die Geschädigte beleidigt und ihr mit den Worten "Ich steche deine Eltern ab" gedroht haben. Dem vorausgegangenen seien Beleidigungen, erzählte die 17-Jährige.

Körperverletzung im Zug: In einem Zug soll die 19-Jährige auf ein anderes Mädchen losgegangenen sein. Ohne Grund habe zudem die 17-Jährige der Geschädigten Schläge gegen den Kopf verpasst, so der Staatsanwalt. "Ich habe zugeschlagen, weil sie uns mehrmals beleidigt hat", sagte die 19-Jährige. Auch die 17-Jährige sei bei der Auseinandersetzung verletzt worden. Sie sei geschlagen worden – und zwar von dem Freund der Geschädigten, gab sie zu bedenken. "Die hätten sich wehren können, da hätte kein Junge eingreifen müssen", meinte sie. Die Geschädigte hätte ihre Mutter beleidigt, so die 17-Jährige. "Da bin ich ausgerastet", sagte sie. Sie sei mit ihren Freunden an diesem Abend auf dem Weg in eine Diskothek gewesen, so die Geschädigte. Beleidigt habe sie niemanden. Die 19-Jährige sei kurz darauf zu der Gruppe gekommen und habe gefragt, was das Problem sei. Die 17-Jährige habe die Geschädigte unvermittelt an den Haaren gepackt und ihren Kopf gegen den Sitz geschleudert, die 19-Jährige habe ihr ins Gesicht geschlagen, so eine weitere Zeugin. So sei es zu einem Streit zwischen den beiden Gruppen gekommen.

Körperverletzung in Wohnung: In der Wohnung ihres Freunds soll die 19-Jährige auf eine Freundin losgegangen sein. "Ich hatte Stress mit ihr, aber ich habe sie an diesem Tag nicht angefasst", beteuerte die Angeklagte immer wieder. In der Folge soll sie die Geschädigte an den Haaren gepackt und mit den Worten "Ich will dein Blut sehen" gedroht haben. Den Grund für den Streit wisse sie aber nicht, sagte die Geschädigte.