Justiz: Prozess geht nach zwei Verhandlungstagen und 17 Zeugen zu Ende / Angeklagte zeigen keine Einsicht

Zwei junge Angeklagte, fünf Anklagepunkte und 17 Zeugen – am Wolfacher Amtsgericht ist am Dienstag ein umfangreicher Prozess zu Ende gegangen. Es ging um mehrere Körperverletzungen, Bedrohung und Diebstahl.

Wolfach. Den beiden jungen Frauen, 17 und 19 Jahre alt, wurde Diebstahl, Bedrohung und Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen (wir haben berichtet). Am zweiten Verhandlungstag wurden nochmals sieben Zeugen angehört. Konkret ging es dabei um eine Bedrohung und nochmals um gemeinschaftliche Körperverletzung. Obwohl sie beim ersten Termin die Taten noch eingeräumt hatten, zeigten sich die beiden jungen Frauen am zweiten Verhandlungstag uneinsichtig und führten als Gründe Beleidigungen und provozierende Blicke der anderen an.

Auf einem Schulhof soll die Jüngere der beiden eine Schülerin mit den Worten "Ich werde dich abstechen" bedroht und angespuckt haben. Ihr Bruder sei ein paar Wochen zuvor von dem Damen-Duo zusammengeschlagen worden, berichtete die Geschädigte. Sie habe die 17-Jährige vom Sehen gekannt und wiedererkannt. "Ich denke, es hat etwas damit zu tun", so die Schülerin. Im Nachhinein habe sie mitbekommen, dass die Angeklagte versucht habe, ihre Adresse herauszufinden. Auch die weiteren Zeugen beschrieben die Szene auf dem Schulhof übereinstimmend. Lediglich einer der Zeugen verwickelte sich während seiner Aussage in Widersprüche – wie auch schon zuvor bei der Polizei, wo er seine Aussage mehrmals korrigiert hatte. Sie habe das Wort "Abstechen" zuvor nichtmal gekannt, sagte die 17-jährige Angeklagte. Zudem habe die Schülerin sie – und ihre Mutter – beleidigt. "Bei so etwas vergesse ich meine guten Manieren", erklärte sie.

Weiterhin ging es am zweiten Verhandlungstag nochmals um eine Körperverletzung in einer Wohnung in Zell. Die Geschädigte, die bereits am ersten Termin angehört worden war, hat einige ausgeliehene Dinge zurückgebracht. Die 19-Jährige Angeklagte soll daraufhin auf sie losgegangen sein. In der Folge soll sie die Geschädigte an den Haaren gepackt, mit den Worten "Ich will dein Blut sehen" gedroht und versucht zu haben, ihr in den Bauch zu treten. Dieser Anklagepunkt wurde wegen geringen Interesses der Geschädigten an einer Strafverfolgung und der zu erwartenden Strafen in den weiteren Anklagepunkten fallengelassen.

Während der jüngeren Angeklagten von der Jugendhilfe Haslach ein starker familiärer Halt attestiert wurde, hat sich die Ältere aufgrund von Gewalt in der Familie von dieser abgewandt. Derzeit lebe sie ohne eigenes Einkommen bei ihrem Freund. Bei beiden hielt die Vertreterin Arbeitsstunden für angemessen. Beiden fehle es an alternativen Handlungsmöglichkeiten und Einsicht. Die Ältere der beiden habe sie als sehr ziellos wahrgenommen. Diese räumte ein, dass sie Probleme mit Aggressionen habe und wolle sich um einen Arbeitsplatz als Verkäuferin bewerben.

Der Staatsanwalt sah die Taten als erwiesen an. "Beide neigen zu Aggressionen und haben eine kurze Zündschnur", sagte er. Beleidigungen würden aber keinefalls ein Zuschlagen rechtfertigen. Aufgrund der Unreife der beiden jungen Frauen plädierte er auf die Anwendung des Jugendstrafrechts und forderte jeweils eine Woche Dauerarrest und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die 19-Jährige solle zudem ein Gespräch mit dem sozialen Dienst führen. "Wenn es auf diesem Weg weitergeht, kann aus dem Arrest schnell eine Jugendstrafe werden", redete er den Frauen ins Gewissen.