Vor dem Amtsgericht in Wolfach wurde das Verfahren wegen Mietbetrugs verhandelt. Foto: Beule

Paar steht wegen Mietbetrug in vier Fällen vor Gericht. Arbeitsstunden und Termine bei Schuldnerberatung.

Wolfach - Jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung auf zwei Jahre, jede Menge Arbeitsstunden, die Einziehung des offenen Betrags und Termine bei der Schuldnerberatung sind die Urteile in einem Prozess um Mietbetrug. In der Verhandlung vor dem Wolfacher Amtsgericht machte es sich Richterin Ina Roser nicht leicht.

Staatsanwalt Esser klagte ein Ehepaar der Bereicherung durch Ansparen nicht bezahlter Mietbeträge in vier Fällen an. Wohnungen seien nacheinander in Zell, Nordrach, Hornberg und Schramberg angemietet worden, trotz der Absicht, die Zahlung der Miete einzustellen. Eine "Einnahmequelle von Dauer und Gewicht durch die Anmietung mehrerer Wohnungen" und damit eine rechtswidrige Vermögensbereicherung in Höhe von etwa 10. 500 Euro sah Esser. Gegen den Strafbefehl der Richterin hatte das Ehepaar im Dezember Einspruch eingelegt, wobei nicht der Schuldspruch sondern die Rechtsfolgen verhandelt werden sollten. Schon die Offenlage der wirtschaftlichen Situation der Angeklagten zeigte die Schwierigkeiten. Er sei im Moment ohne Arbeit, habe aber eine Stelle in Aussicht und sie wäre lediglich stundenweise in geringem Umfang beschäftigt, war zu erfahren.

Für den Verteidiger des Angeklagten stand fest: "Hier geht es nicht um den klassischen Fall von Mietbetrug. Offensichtliche Bemühungen zur Zahlung waren in allen Fällen vorhanden. Beide sind überfordert mit der Steuerung ihrer finanziellen Verhältnisse. Sie sind wie zwei Kinder, die in die Erwachsenenwelt gestolpert und damit völlig überfordert sind." Außerdem wären die Forderungs-Beträge unsauber recherchiert und würden von den tatsächlichen Schadenshöhen abweichen, was er exemplarisch aufzeigte. Die Anwältin der Angeklagten betonte: "Eine Geldstrafe als Bewährungsauflage kann nicht erbracht werden." Sie sah in regelmäßigen Terminen bei der Schuldnerberatung eine Alternative, die weiter helfen würde.

Im Verlauf der Verhandlung und nach Telefonaten durch die Richterin wurde deutlich, dass ein Teil der Zahlungen bereits geleistet wurde und der noch offene Betrag bei 6295 Euro lag. Im Plädoyer des Staatsanwalts wurde eine Freiheitsstrafe von je einem Jahr als angemessen eingestuft, ebenso die Bewährung auf zwei Jahre. Den offenen Betrag von 6295 Euro gelte es als Wertersatz einzuziehen, aufgrund der wirtschaftlichen Situation sei eine Arbeitsauflage von jeweils 150 Stunden angemessen. Für den Angeklagten forderte er als weitere Auflage zwölf Treffen mit der Schuldnerberatung im ersten Jahr und das Tragen der Verfahrenskosten. Die Rechtsanwältin schloss sich im Großen und Ganzen an, befand aber: "100 Arbeitsstunden könnten der Angeklagten ihr Unrecht ebenso aufzeigen. Aufgrund ihres Kindes kann sie höchstens halbtags arbeiten." Für den Angeklagten forderte der Verteidiger 120 Arbeitsstunden, die bei einer 40-Stunden-Woche bis zum möglichen Stellenwechsel im Mai abgearbeitet sein könnten.

Roser verurteilte beide zur Freiheitsstrafe auf Bewährung, erlegte der Angeklagten 130 und dem Angeklagten 120 Stunden auf und ordnete zwei Termine bei der Schuldnerberatung an. Der Betrag von 6295 wird eingezogen.