Gemeinderat: Gremium beschließt Kreuzungsvereinbarung mit der DB / Gesamtkosten von 628 000 Euro

Der Bahnübergang in Halbmeil in Höhe des Gasthauses Löwen wird von der Bahn von Grund auf saniert. Das haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung am Mittwochabend entschieden. Der Baubeginn soll aber erst im kommenden Jahr sein.

Wolfach. In der Sitzung entschied das Gremium einstimmig, mit der DB Netz AG eine sogenannte Kreuzungsvereinbarung abzuschließen und einen Zuschussantrag beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen. Klappt alles wie vorgesehen, kann die Kommune mit einer fünfzigprozentigen Bezuschussung rechnen. Hauptamtsleiter Dirk Bregger erläuterte in der Sitzung das umfangreiche Projekt.

Die bahntechnischen Sicherungsanlagen müssen nachgerüstet werden. Dazu gehört die Erneuerung der Halbschranken plus zusätzlicher Fußgängerschranken. Weiterhin ist laut dem Hauptamtsleiter die Verbreiterung des Bahnübergangs auf zwei Fahrstreifen je 3,50 Meter geplant, um Lastwagen-Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten soll der von Westen kommende Gehweg an der Schulstraße über den Bahnübergang hinaus fortgeführt werden. In dem Kontext werde auch die Entwässerungsproblematik auf dem geschotterten Streifen angegangen, wie Bregger ausführte.

Kaum Beeinträchtigung durch die Baustelle

Seiner Ansicht nach wird es durch die Baustelle kaum Beeinträchtigungen geben, doch werden mit den Angrenzern vor Baubeginn diesbezüglich Gespräche geführt. Hauptsächlich betroffen sind das Sägewerk Heinzelmann, die Betreiber des Gasthauses Löwen und die Firma Erwin Schmider.

Die Gesamtmaßnahme wird seitens der Bahn mit einem Kostenvolumen in Höhe von rund 628 000 Euro beziffert. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden davon rund 186 000 Euro zu je einem Drittel auf Bahn, Bund und die Stadt Wolfach als Straßenbaulastträger umgelegt.

Auf den städtischen Kostenanteil entfallen folglich rund 62 000 Euro, für den ein Antrag auf Bezuschussung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt werden kann. Laut der Sitzungsvorlage ist die Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm bereits bestätigt.