Das Wolfacher Amtsgericht im Schloss. Foto: Schwanauer

Gericht: Urteilsspruch zu Vergehen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in Wolfach gesprochen.

Wolfach - In die Welt international agierender Elektronikhersteller führte im Wolfacher Amtsgericht am Donnerstagmorgen eine Verhandlung wegen Bestechlichkeit. Der Angeklagte wurde zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde dem Beschuldigten, der zur Tatzeit bei einer Wolfacher Firma angestellt war, vorgeworfen, bei der Beschaffung von USB-Speicherplatinen von einem chinesischen Lieferanten in der 12,5-Millionen-Stadt Shenzhen pro geliefertem Chip drei US-Cent erhalten zu haben. Durch die hohen Stückzahlen ergebe sich für ihn bei zwei Aufträgen in den Jahren 2012 und 2013 ein Zusatzverdienst von fast 5000 Euro.

In seiner Stellungnahme betonte der Angeklagte, dass er durch seine guten Kontakte zu verschiedenen Speicherherstellern in China sehr genau abschätzen konnte, dass es im Prinzip nur einen einzigen Lieferanten gab, der für den Auftrag in Frage kam und der die hohen Anforderungen seines Arbeitgebers an Stückzahlen und Flexibilität erfüllen konnte. Insofern hätten die ihm vom Geschäftsführer des Lieferanten in einem Gespräch in Aussicht gestellten drei US-Cent pro Stück keinen Einfluss auf seine Entscheidung gehabt, dem Lieferanten diesen Auftrag zu erteilen.

Er wies auch auf die großen kulturellen Unterschiede zwischen China und Deutschland hin, die ihm ein Ablehnen dieser Zusatzzahlung nicht ratsam erscheinen ließ, da ein "Nein" in China als Beleidigung empfunden werde und so womöglich der ganze Deal gescheitert wäre.

Der Staatsanwalt wies in seiner Entgegnung darauf hin, dass es im Falle von Bestechung nicht darauf ankomme, ob für das an den Angeklagten gezahlte Geld von diesem tatsächlich eine nachweisbare Gegenleistung erbracht wurde. Es zähle allein der nachgewiesene Geldfluss vom Lieferanten auf das Konto des Beklagten. Außerdem hätte der Beschuldigte mehrere Möglichkeiten gehabt, die Geldzahlungen zu umgehen, ohne den gesamten Auftrag zu verlieren.

Nach einer kurzen Besprechung zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin beschränkte der Verteidiger seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen. Das bedeutet, dass der Angeklagte seine Schuld anerkannte und lediglich die Höhe der zu zahlenden Strafe neu festzulegen war. Die Vernehmung der drei geladenen Zeugen konnte deshalb entfallen.

In ihrem Urteil legte Richterin Ina Roser die Höhe der Strafe gemäß dem Antrag des Staatsanwalts und unter Berücksichtigung der derzeit schwierigen finanziellen Lage des Angeklagten auf 50 Tagessätze zu je 25 Euro fest. Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel gegen das Urteil, das somit rechtskräftig wurde.