Mann soll damalige Freundin geschlagen haben / Richterin schließt Handgreiflichkeiten nicht aus

Freigesprochen worden ist ein 25-jähriger Wolfacher am vierten Verhandlungstag. Der Mann wurde wegen Körperverletzung angeklagt.

Wolfach . Dem 25-Jährigen wurde zur Last gelegt, im März 2014 seine damalige Partnerin im Streit mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen zu haben. Diesen Vorwurf hatte er seit Beginn des Prozesses am Amtsgericht Wolfach zurückgewiesen.

Seine damalige Partnerin, die Nebenklägerin, hatte ausgesagt, es sei an einem Vormittag im März 2014 zu einem Streit gekommen. Zuerst habe der Angeklagte sie beschimpft, dann an Armen und Schultern gepackt und ihren Kopf heftig mehrfach gegen eine Wand geschlagen, so diue Frau. Anschließend habe er sie zur Arbeit gefahren. Es sei der Nebenklägerin jedoch so schlecht gegangen, dass sie einige Zeit später von einer Arbeitskollegin ins Krankenhaus gebracht werden musste. Eine Schädelprellung wurde diagnostiziert. Die Frau sei anschließend für sechs Wochen krank geschrieben worden und habe ihre Ausbildung zur Altenpflegerin abbrechen müssen. Bis heute müsse sie Medikamente nehmen und könne nicht schwer heben.

Die Nebenklägerin habe sich dann vom Freigesprochenen getrennt, woraufhin er ihr zahlreiche Geschenke gemacht und sie um Verzeihung gebeten habe. Auch bei ihren Eltern habe er sich entschuldigt – jedoch nicht konkret für diese Tat. Darum wurden diese Entschuldigungen auch nicht als Geständnis gewertet.

Zahlreiche Zeugen wurden während der vier Prozesstage angehört, so beispielsweise die Mutter des Angeklagten. Sie berichtete, die Nebenklägerin habe auch vor der Tat häufig über Kopfschmerzen und Übelkeit geklagt. Als Zeugin sagte auch eine 24-jährige aus, die mehr als ein Jahr lang mit dem 25-Jährigen zusammen war. Die Frau berichtete von Gewaltanwendungen und dass sie einen Strafantrag gestellt habe. Sie habe sich daraufhin hilfesuchend an die Nebenklägerin gewandt.

Staatsanwalt plädierte auf vorsätzliche Körperverletzung

Weitere Bekannte und Freunde des Angeklagten und der Nebenklägerin sagten vor dem Amtsgericht aus. Auch wurde am letzten Verhandlungstag noch ein ehemaliger Nachbar der beiden befragt. Es ging darum, ob das damalige Paar an jenem Vormittag gemeinsam im Laden der Mutter des Beklagten gefrühstückt hätte. Dieses verneinte er.

Die ehemalige Arbeitskollegin, welche die Nebenklägerin ins Krankenhaus gebracht hatte, beschrieb deren damaligen Zustand: "Sie hat stark gezittert und geweint." Obwohl seit der Tat Jahre vergangen sind, konnte sie sich sehr gut erinnern.

Der Staatsanwalt plädierte auf vorsätzliche Körperverletzung. Der Angeklagte sei zur Tatzeit noch Heranwachsender gewesen, andererseits sei er bereits wegen Handgreiflichkeiten verurteilt worden. Er sprach sich für eine Strafe von 60 Tagessätzen aus. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, da die Tat nicht genau bewiesen sei und die Nebenklägerin sich in Widersprüche verwickelt habe.

Die Richterin sprach den Angeklagten frei und begründete ihr Urteil damit, dass es nach drei Jahren schwierig sei, zu entscheiden,was genau geschehen sei. Sie sei überzeugt, dass der Angeklagte handgreiflich geworden sei, müsse sich aber auf Hörensagen und Leumundszeugen verlassen. Die Aussagen der Nebenklägerin seien laut der Richterin widersprüchlich und die ärztlichen Atteste nicht aussagekräftig genug gewesen.

INFO

Strafgesetzbuch

Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs widmet sich der Körperverletzung. Laut Absatz eins kann jemand, der eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Gemäß Absatz zwei ist bereits der Versuch strafbar.