Eine rechtliche Prüfung der Gemeindeaufsicht ergab, dass die Gemeinde Winterlingen keine Spenden für die Opfer des Familiendramas sammeln darf. Foto: Eyrich

Evangelische Kirche könnte Spendenaktion organisieren. Vormundschaft für Kinder muss noch geklärt werden.

Winterlingen - Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts hat die Anfrage der Gemeinde Winterlingen hinsichtlich einer möglichen Spendenaktion für die Kinder der Familie, die von dem blutigen Drama in Winterlingen betroffen sind, bei dem der 48-jährige Ehemann seine 41-jährige Frau am Abend des Ostersonntag in der gemeinsamen Wohnung erschossen haben soll, geprüft und beantwortet. Ergebnis: Die Gemeinde darf eine solche Spendenaktion nicht federführend organisieren.

Die Gemeinde dürfe Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich am Erfüllen von Aufgaben im Rahmen der Gemeindeordnung beteiligen. Die Vorschrift erfasse nicht nur Zuwendungen von Privaten, die der Gemeinde unmittelbar selbst zu Gute kämen, sondern auch solche, die über die Gemeinde an einen Dritten gelangen sollen.

Pfarrer Nestele lässt derzeit die Möglichkeiten prüfen

Diese Vermittlung müsse jedoch im Rahmen der Erfüllung gemeindlicher Aufgabe erfolgen. Durch die Gemeindeordnung sei somit das Einrichten eines Spendenkontos für den vorliegenden Fall nicht gedeckt. Bürgermeister Michael Maier hat daraufhin mit Pfarrer Ernst Nestele von der evangelischen Kirchengemeinde Kontakt aufgenommen, ob die evangelische Kirche nicht eine entsprechende Spendenaktion veranstalten könnte, und ihm dabei volle Unterstützung im Rahmen der Gemeinde zugesagt.

Nestele lässt derzeit die Möglichkeit eines solchen Vorgehens prüfen, ist aber der Auffassung, dass vor einer offiziellen Aktion zuerst bekannt sein müsse, wer die Vormundschaft der Kinder habe und ob diese Person dann auch mit einer Spendenaktion einverstanden sei. Diese Klärung stehe noch aus.