Unbezahlte Rechnungen brachten eine 37-Jährige vor das Nagolder Amtsgericht. Foto: Buchner

Mangelnde Zahlungsmoral bringt 37-Jährige vor Nagolder Amtsgericht. 500 Euro Strafe.

Nagold/Wildberg - Sie hat im Internet vier Karten für ein Konzert in Bremen bestellt – und nicht bezahlt. Sie hat in einem Fachgeschäft Laufschuhe für 120 Euro mitgenommen und versichert, das Geld später vorbeibringen, was nicht der Fall war. Jetzt stand die 37-jährige Sozialhilfeempfängerin aus dem Raum Wildberg erneut vor Gericht, weil sie gegen einen Strafbefehl über 750 Euro Einspruch erhoben hatte.

Im Juli vergangenen Jahres bestellte die Angeklagte auf Rechnung einer Bekannten, mit der sie unter einem Dach wohnte, in einem Online-Shop Hundefutter. Damit war jene offenbar nicht einverstanden, weshalb sie Anzeige erstattete. Weil sie sich einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" verschafft habe, verurteile das Amtsgericht Nagold die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu zehn Euro.

Richter Martin Link wollte von der 37-Jährigen wissen, weshalb sie die Bestellung unter einem anderen Namen aufgegeben habe. Der Grund sei gewesen, dass sie bereits eine eidesstattliche Erklärung über ihre Zahlungsunfähigkeit abgegeben und das Hundefutter wahrscheinlich nicht geliefert bekommen hätte, erklärte die Frau. Im Übrigen habe die Bekannte über den Internetkauf Bescheid gewusst und sei einverstanden gewesen.

Für Verteidiger Matthias Rath aus Pfullingen war der Tatbestand des Betrugs nicht gegeben. Seine Mandantin habe nichts verheimlicht. Ein finanzieller Schaden für den Lieferanten sei auch nicht entstanden, weil das Hundefutter bezahlt worden sei. Deshalb "müsste eine Einstellung des Verfahrens möglich sein".

Damit war Staatsanwältin Susanne Teschner wegen der Vorstrafen – dazu zählt auch eine Trunkenheitsfahrt – nicht einverstanden. Bevor das Urteil gesprochen wurde, zogen sich der Rechtsanwalt und die Angeklagte zur Beratung zurück. Zurückgekehrt bekräftige Rath zwar, seine Mandantin fühle sich nicht schuldig, wolle aber wegen des angeschlagenen Gesundheitszustandes der als Zeugin geladenen Bekannten, die zurzeit in einer psychiatrischen Klinik stationär behandelt wird und nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, keinen weiteren Termin anberaumt sehen, sondern "die Sache abschließen". Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde zurückgenommen.

Richter Link verurteilte die seit neun Monaten Erwerbslose mit Aussicht auf eine Stelle bei der Stuttgarter Straßenbahn zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Der Angeklagten gab er den "dringenden Rat", in Zukunft lieber nichts auf Rechnung, sondern auf Vorkasse zu bestellen – "sonst begeben sie sich in allergrößte Betrugsgefahr".