Amtsgericht Nagold stellt Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 1500 Euro ein

Von Manfred Köncke

Wildberg/Nagold. Sie wollte in Ruhe gelassen werden. Er aber hörte nicht auf, zu schimpfen. Da griff sie zum Messer und stach zu. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine 50-Jährige aus dem Raum Wildberg hat das Amtsgericht Nagold gegen eine Zahlung von 1500 Euro eingestellt.

Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn waren an der Tagesordnung. "Er hat gemacht, was er wollte und sich an keine Regel gehalten", schilderte die Angeklagte ihre Situation. Als Ermahnungen nichts fruchteten und der Streit an Schärfe zunahm, schaltete sie das Jugendamt ein. Die erhoffte Unterstützung sei aber ausgeblieben, bedauerte die Angeklagte.

Zur Beruhigung ihrer Nerven schlug die geschiedene Mutter einen Tausch vor: Ihr Freund solle bei ihr einziehen und der Junge in dessen Wohnung. Doch dazu kam es nicht. Als der Sohn ein Mädchen kennenlernte, ließ er sich zweieinhalb Wochen nicht mehr zuhause blicken. Anfang Juni tauchte er schließlich doch wieder auf, weil der Vater des Mädchens ihn vor die Tür gesetzt habe. Die Verärgerung darüber ließ er darauf seine Mutter spüren.

Um die Auseinandersetzung nicht eskalieren zu lassen, sei sie in die Abstellkammer gegangen, sagte die 50-Jährige vor Gericht aus. Der Sohn sei ihr gefolgt. "Ich habe ihm gesagt, er soll aufhören, mich anzuschreien, aber er hat immer weiter gemacht". Bis sie um 22.10 Uhr zu einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser griff und ihren Sohn mit einem Stich am rechten Oberschenkel verletzte. Anschließend rannte die Frau mit dem Messer in der Hand aus der Wohnung. Ihr Sohn bekam es mit der Angst zu tun, seine Mutter könnte sich etwas antun und rief die Polizei. Die Folge war eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

"Wie kommen Sie heute mit ihrem Sohn aus?", wollte Richter Martin Link wissen. "Ich habe resigniert, lasse ihn machen, was er will. Ich frage nicht, wohin er geht und will nicht wissen, wo er war. Jeder geht seines Weges. Das ist nicht schön, aber was soll ich machen?", so die Angeklagte.

Staatsanwalt Martin Klose sprach sich in seinem Plädoyer dafür aus, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1500 Euro einzustellen. Der Richter schloss sich diesem Antrag an. Weil der Ex-Ehemann der 50-Jährigen 30  000 Euro Schulden hinterlassen und sie einen Offenbarungseid geleistet hat, musste die Verurteilte schlucken. Das Gericht erklärte sich mit einer monatlichen Ratenzahlung von 250 Euro einverstanden.