Das Urteil fiel auf 14 Tage Dauerarrest. (Symbolfoto) Foto: dpa

14 Tage Dauerarrest für Vortäuschung einer Straftat und Betrug. 19-Jähriger will keine gemeinnützige Arbeit verrichten.

Wildberg/Nagold - Wegen Vortäuschung einer Straftat und Betrug hat das Amtsgericht Nagold einen 19-jährigen Arbeitslosen aus der Wildberger Gesamtstadt zu 14 Tage Dauerarrest verurteilt. Den Vorschlag, alternativ 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten, lehnte er ab.

Angefangen hatte das Ganze im Böblinger Kaufland, wie der Angeklagte erzählt, wo er Zigarettenpapier kaufen wollte. Weil er wie ein Maler angezogen war, sprach ihn ein Paar an, ob er ihnen beim Anstreichen helfen könne. Als sie der damals 18-Jährige aufklärte, dass er diesem Beruf nicht nachgehe, fand die Frau das zwar schade, aber sie meinte, dass sie sich vorstellen könne, ihn anderweitig zu beschäftigen. Daraufhin tauschten sie Handynummern aus.

Rucksack mit Geräten wurde entwendet

Vier Wochen später rief die Frau bei ihm an, er könnte als Schausteller in ihrer Truck-Show mitarbeiten. Allerdings gäbe es da ein Problem. Ihre Smartphones und das Tablet seien nicht mehr funktionstüchtig, ob er so nett wäre, auf seinen Namen einen Vertrag abzuschließen und ihnen zwei Smartphones und ein Tablet kurzfristig zu überlassen. "Gutmütig, wie ich war, habe ich das gemacht", sagte der Angeklagte in der Verhandlung aus.

Als der damals 18-Jährige merkte, dass er hereingelegt worden war, erstattete er Anzeige bei der Polizei. Unbekannte hätten seinen Rucksack mit den Geräten entwendet. Recherchen ergaben, dass seine Angaben nicht den Tatsachen entsprachen. Der Angeklagte schwindelte sich eine Straftat zusammen.

Der Angeklagte hatte eine Lehre angefangen, die nach fünf Monaten wegen einer Prügelei vorzeitig beendet worden war. "Ich raste schnell aus" gab der mittlerweile 19-Jährige in der Verhandlung unumwunden zu. Ein Psychiater habe ihm inzwischen Beruhigungstabletten verschrieben. "Wie geht es jetzt weiter"? Er dürfe im September seine angefangene Ausbildung fortsetzen, beantwortete der Angeklagte die Nachfrage des Richters.

Angeklagter lehnt gemeinnützige Arbeit ab

Elena Nonnenmann von der Jugendgerichtshilfe Calw schilderte die persönlichen Verhältnisse des 19-Jährigen, der unter Schlafstörungen und psychischen Belastungen leide, wegen seiner unkontrollierten Wutausbrüche mehrmals in Behandlung gewesen sei. Positiv bewertete sie, dass der Angeklagte seine Ausbildung fortsetzen könne. Bei der Bestrafung empfahl sie die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden. "Sie haben mit ihrer Vortäuschung einer Straftat viel Staub aufgewirbelt und die Polizei unnötig beschäftigt", rügte Staatsanwalt Roman Förster in seinem Plädoyer. Er beantragte, den 19-Jährigen zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen, außerdem sollte er in bestimmten Abständen beim Psychiater vorbeischauen und es müsse eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Gemeinnützige Arbeitsstunden lehnte der Angeklagte ab. Er käme wegen seiner Schlafstörungen morgens nicht gut aus dem Bett. Richter Martin Link verurteilte ihn daher zu 14 Tagen Dauerarrest.