Kommunales: Projekt über 520 000 Euro findet Mehrheit / Idee mit Containerlösung wird verworfen

Frittlingen. Eine intensive Diskussion über die Kostenentwicklung und den Architektenvertrag des Jugendhauses Leintal führte der Frittlinger Gemeinderat.

Einzelne Gemeinderäte erklärten, diese Kosten von 520 000 Euro nicht mittragen zu können, selbst wenn man dabei den Zuschuss von 139 400 Euro noch abziehen müsse. In der Bevölkerung sei deutliche Kritik zu vernehmen. Der von der Verwaltung zur fachlichen Prüfung von Kosteneinsparungen beauftragte Architekt Lehr (Böttingen) legte dar, dass bei einzelnen Gewerken zwischen fünf und zehn Prozent eingespart werden könnten, allerdings zu Lasten der Qualität, Haltbarkeit und Belastbarkeit. Bei einem Gebäude für Kinder und Jugendliche halte er dies für schwierig.

Den aus dem Gemeinderat vorgebrachten Vorschlag einer Containerlösung habe er geprüft, komme aber bei dem beschlossenen Raumprogramm auf Kosten von etwa 421 000 Euro brutto. Die Verwaltung ergänzte, dass hier wegen der geringen Ökobilanz bei Baumaterial und Dämmung wohl kein Zuschuss bewilligt werde, dies habe eine Rücksprache mit dem Regierungspräsidium ergeben.

Sämtliche Gemeinderäte taten sich erkennbar schwer mit der Entscheidung. Man hätte das Jugendhaus viel früher bauen müssen, dann wären die Kosten 25 bis 30 Prozent geringer gewesen. Das Angebot eines Jugendhauses sei unabdingbar. Wichtig sei, im Jugendhaus für die ganze Jugend aller Altersgruppen einen Treff zu bieten, deshalb brauche es eine intensive Arbeit des Gemeindejugendreferats mit Programm und Angeboten, Vernetzung mit Vereinen und Öffentlichkeitsarbeit. Das Gebäude sei multifunktional angelegt, so dass sich für die Zukunft andere Belegungsmöglichkeiten und Nutzungen ergeben könnten.

Letztendlich fand sich eine Mehrheit von sieben Gemeinderäten mit Vorsitzenden, Bürgermeister Dominic Butz, die den Beschluss mittragen konnten, das Jugendhaus mit dieser Planung und diesen Kosten zu bauen.

Architekt Lehr wurde beauftragt, die Ausführungsplanung zu fertigen sowie Vergabe und Bauüberwachung vorzunehmen. Es soll geprüft werden, ob und wie das örtliche Handwerk am Bau beteiligt werden könne.