Na so was: Zu harsch formuliert

Frittlingen. Im Frittlinger Gemeinderat wurde vorgebracht, dass nach Meinung eines Betroffenen die Aufforderung zum Heckenschnitt zu harsch formuliert worden sei.

Die Verwaltung erklärte, dass die Pflicht zum Heckenschnitt bereits gesetzlich geregelt sei. Die betreffenden Gehwege seien bereits mehrmals kontrolliert worden, ohne dass der Verpflichtung nachgekommen worden sei.

Es sei nun eine Frist gesetzt worden und die Konsequenz aus der fortlaufenden Nichtbeachtung der Verpflichtung zum Heckenschnitt aufgezeigt worden.