In Simmersfeld ist entlang der Gartenstraße ein 2,3 Hektar großes Wohngebiet mit 120 Wohneinheiten geplant.: Foto: Köncke

Der Gemeinderat Simmersfeld hat den Bebauungsplan "Gartenstraße -Ost" auf den Weg gebracht. Die Wiesengrundstücke befinden sich gegenüber dem Rathaus. Zugelassen sind ein- und zweigeschossige Gebäude.

Simmersfeld - Die positive Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre habe in der Region und auch in Simmersfeld zu einer kontinuierlichen und regen Nachfrage nach Wohnraum – besonders von jungen Familien – geführt, erklärte Bürgermeister Jochen Stoll in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Mit der Bereitstellung eines 2,3 Hektar umfassenden Areals komme man dem Wunsch entgegen.

Abgegrenzt wird das Gebiet im Norden und Süden von Wohngebäuden, im Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Osten von der Gartenstraße und dem Rathaus.

120 Wohneinheiten geplant

Geplant sind auf den mäßig bis steil abfallenden, mit einzelnen Obstbäumen durchzogenen Gelände 120 Wohneinheiten.

Die äußere Erschließung ist über die angrenzende Gartenstraße gesichert. Die meisten Plätze befinden sich im Gemeindeeigentum. Sie sind laut Bürgermeister wegen der Lage mit kurzen Wegen zu Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen "geradezu exponiert". Deshalb rechnet der Rathauschef mit einer starken Nachfrage.

Stoll wies bei der Gelegenheit darauf hin, dass mit dem Erwerb von Grundstücken eine Bauverpflichtung verbunden sei, um spätere Lücken zu verhindern. Das sei auch deshalb wichtig, weil die Kommune kaum noch nennenswerte Wohnbauflächen zur Verfügung stellen und damit den Bedarf abdecken könne.

Keine Stichstraßen?

Beim Blick auf den vorliegenden Lageplan wurde von Kommunalpolitikern in der anschließenden Diskussion angemahnt, auf Stichstraßen zu verzichten und Einfluss auf die Größe der Baugrundstücke – "möglichst ab 500 Quadratmeter" – zu nehmen. Der Aufstellungsbeschluss und das beschleunigte Verfahren wurden einstimmig gefasst und eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft angeregt.

Die Unterlagen können einen Monat lang im Rathaus eingesehen und Anregungen geäußert werden.

Nächster Schritt ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange.