Weiter voran geht es mit dem Bebauungsplan Wettegärten inmitten der Gemeinde Weilen unter den Rinnen. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Räte billigen Entwurf des Bebauungsplans und beschließen Offenlage

Weilen u. d. R. Voran geht es in Weilen mit dem Bebauungsplanverfahren Wettegärten. Der Gemeinderat billigte am Donnerstag den Planentwurf und beschloss die Offenlage des Bebauungsplans. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Das Gremium wird laut Bürgermeister Gerhard Reiner zu einem späteren Zeitpunkt über die Anregungen und Einwendungen beraten. Erst danach stehe der Satzungsbeschluss an. Zur Beratung dieses Themas waren viele Zuhörer in die Gemeindehalle gekommen.

Reiner erläuterte die Notwendigkeit, ein neues Baugebiet in Weilen ausweisen zu können. Im Baugebiet Breite, das es seit 1996 gebe, seien nur noch wenige Bauplätze frei. Seit 2015 seien elf Bauplätze verkauft worden, ein weiterer werde demnächst veräußert. Bauplätze, sagte Reiner, würden seit einigen Jahren nur noch an Einheimische verkauft. Die Nachfrage von jungen Bürgern aus dem Ort habe jedoch zugenommen. Der Gemeinderat habe deshalb im Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für die "Wettegärten" gefasst. Ziel sei es, langfristig weitere Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können. Das neue Baugebiet soll 21 Bauplätze umfassen. Reiner: "Damit kann die bauliche Entwicklung von Weilen sicherlich für die nächsten 20 oder 25 Jahre sichergestellt werden."

Das Gebiet umfasst im südlichen Bereich Bereiche, die bereits im Flächennutzungsplan 2006 als Bauland vorgesehen waren, sowie im nördlichen Bereich Flächen, die neu hinzukommen sollen. Das Planungsbüro Fritz und Grossmann stellte den Planentwurf vor. Dargestellt wurden auch die Ausgleichsmaßnahmen, die wegen der vorkommenden Tierarten und der Streuobstbestände nicht unbeträchtlich sind.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass innerörtliche Potentiale ausgeschöpft werden sollten. Reiner verwies darauf, dass die Gemeinde seit 2018 im Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen sei, so dass Eigentümer von älteren Häusern finanzielle Zuschüsse bei Sanierungen, Renovierungen und Umbaumaßnahmen erhalten könnten.

Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass es noch unbebaute Bauplätze innerorts gibt. Zur Klarstellung teilte Reiner mit, "dass es sich dabei um private Bauplätze handelt, auf die die Gemeinde keine Einwirkungsmöglichkeiten hat".