Kommunales: Gremium fasst Satzungsbeschluss

Weilen u. d. R. Zum Bebauungsplan Breitenried III hat der Gemeinderat einen Satzungsbeschluss gefasst.

Zur Erweiterung des Bebauungsplangebiets Breitenried hatte das Bebauungsplanverfahren bereits im Oktober 2015 begonnen. Es wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Der Gemeinderat hatte zuletzt in der Sitzung vom 26. April über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beraten. Damals wurde der Satzungsbeschluss noch nicht gefasst, da eine Genehmigung des Bebauungsplans nicht in Aussicht gestellt wurde. Grund dafür war laut Bürgermeister Gerhard Reiner, dass der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sei. Zwischenzeitlich hat der Gemeindeverwaltungsverband einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Es wurde auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgenommen. Daraus ergaben sich keine nennenswerten Einwendungen gegen das Bebauungsplangebiet Breitenried.

Nachdem nunmehr die notwendigen Verfahrensschritte beim parallel verlaufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erfolgt sind, fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Breitenried III, Änderung und Erweiterung". Dieser Bebauungsplan bedarf jedoch zu seiner Gültigkeit noch der Genehmigung durch das Landratsamt Zollernalbkreis.