Am Landgericht Tübingen soll am 31. Juli eine Verhandlung zwischen der Gemeinde Starzach und einem Grundstückseigentümer stattfinden. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Starzacher Gemeinderat, dass die Kommune Starzach wegen eines Grundstücks in Felldorf vor das Landgericht ziehen wird – dort wird es am 31. Juli eine Güteverhandlung geben.

Es wurde auch beschlossen, einem Vergleichsangebot nicht zuzustimmen. Hintergrund ist, dass ein Grundstück in der Mühringer Straße 10 verkauft wurde – und bereits im Oktober 2023 verlangten die Eigentümer eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dies, da die Gemeinde Starzach beim Abschluss des Kaufvertrags nicht auf die eventuelle Erstellung eines Windparks hingewiesen habe.