Wenn die deutsche Nationalmannschaft siegt, herrscht auf den Straßen Chaos. (Archivbild) Foto: Nölke

Viele Menschen haben aktuell schlaflose Nächte. In den Dachgeschossen ist es zu warm zum Schlafen - und in den Innenstädten gibt es Hupkonzerte als Zeichen der Freude über den Sieg der Fußball-Nationalmannschaft. Doch bei den Jubelfeiern gibt es einige Tabus. Die Polizei erklärt, welche das sind - und zieht ein erstes Fazit. 

Oberndorf -  "Eine Jubelfeier nach einem Fußballspiel setzt die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft", heißt es auf Anfrage unserer Zeitung bei der Polizei. Das bloße Hintereinanderfahren beim Korso ist also erlaubt. Das Unfallrisiko sei aber auf jeden Fall höher, als im normalen Verkehr. Die Polizei lässt Autokorsos der feiernden Fans jedoch zu und verhindert durch verkehrslenkende Maßnahmen, dass sich "Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gefährlich nahe kommen".

Unnötiges Hupen oder das Betätigen der Warnblinkanlage ohne Grund stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die entsprechende Sanktionen nach sich ziehen können. Allerdings gebe es bei Ordnungswidrigkeiten einen gewissen Ermessensspielraum, weshalb die Polizei "mit Augenmaß" einschreiten würde, heißt es.

Mitfahrer müssen sitzen und angeschnallt sein

Anders sieht das aus, wenn es "richtig gefährlich" wird. Zu diesen "nicht tolerierten" Verhaltensweisen zählt etwa das Sitzen auf Fahrzeugdächern, Motorhauben oder im geöffneten Kofferraum, aber auch das Stehen in Cabrios. Sollte dies der Polizei auffallen, werde es sofort unterbunden und konsequent verwarnt oder zur Anzeige gebracht. Dasselbe gilt für Hinauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern oder aus dem Schiebedach und beim Schwenken von Fahnen mit langen Stangen.

Trotz einiger Ausnahmen bei Autokorsos gelten die normalen Verkehrsregeln. So sei es verboten, in Bereiche mit Fußgängerverkehr einzufahren oder auf Personengruppen zuzufahren. Und auch starkes beschleunigen oder durchdrehen lassen der Räder ist nicht erlaubt.

Außerdem verstehe sich von selbst, dass Alkohol für Autofahrer Tabu ist. Die Polizei weist jedoch darauf hin, dass der Fahrer auch für das Verhalten seiner eventuell alkoholisierten Mitfahrer verantwortlich ist.

Polizei kann Feierlaune beenden

Doch wie lange darf nach einem Sieg gefahren werden? Dafür gibt es keine klare Zeitangabe. "Die Polizei appelliert an alle Korsoteilnehmer, diesen nach einer angemessenen Zeit auch wieder zu beenden." Hierbei würden die Beamten vor Ort das Bedürfnis der Fans, ihre Freude zu zeigen mit dem Anspruch der Anwohner auf Nachtruhe abwägen. "Rücksicht vor Freudentaumel heißt hier die Zauberformel!"

Dies sei jedoch in der Region bislang nicht der Fall gewesen. Die jeweiligen verkehrslenkenden Maßnahmen und Konzepte hätten sich bewährt und es wurden keine nennenswerten Vorfälle verzeichnet.