Kinderbetreuung: Vorsitzende des Fördervereins Bildungshaus bittet um Unterstützung

Waldachtal-Salzstetten. Über die aktuelle Situation der Kinderbetreuung im Bildungshaus Salzstetten berichtete Ortsvorsteher Wolfgang Fahrner am Montag in der Ortschaftsratsitzung im Bildungshaus. Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen in der Ortschaft sei festzustellen, dass im Kindergarten nicht mehr genug Plätze für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.

Vor allem im Bereich der Schulkindbetreuung des Bildungshauses, welche bislang durch den Förderverein Bildungshaus abgedeckt wurde, kann der Aufwand nicht weiter bewältigt werden. Die Vorsitzende des Förderverein Bildungshaus, Kathrin Zink-Jakobeit, war auf diese Problematik bereits bei der Hauptversammlung des Vereins am vergangenen Wochenende eingegangen. Sie erläuterte dem Ortschaftsrat die aktuelle Situation. Ursprünglich deckte der Förderverein die Ganztagsbetreuung montags und mittwochs – mit der Unterstützung von Irene Kübler, der damaligen Schulleiterin – ab. "Das wurde aber so viel, dass es ehrenamtlich nicht mehr zu stemmen war", resümierte Zink-Jakobeit.

Durch die Umwandlung einer Gruppe konnte die Schulkindbetreuung anschließend durch den Kindergarten übernommen werden. Aufgrund des weiterhin steigenden Bedarfs übernahm der Förderverein die Betreuung an Montagen zwischen dem Schulende und dem Beginn der Schulkinderbetreuung durch den Kindergarten.

Während die Versorgung der Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2019/2020 gesichert sei, sehe die Situation bei den Schulkindern schlecht aus: Für ihre Betreuung stünden keine Plätze zur Verfügung – und das bei steigendem Bedarf, berichtete die Vorsitzende. Schließlich würden die Kindergartenkinder in die Schule nachrücken, und viele Eltern seien berufsbedingt auf ein weiteres Betreuungsangebot angewiesen.

Antrag an Bürgermeisterin Annick Grassi gestellt

Es handele sich dabei um ein Problem, das die ganze Gemeinde betreffe, denn auch der Hort in der Waldachtalschule sei mit 40 Plätzen bereits voll ausgelastet. Daher laufe die Gemeinde Gefahr, dass einige Eltern die Schulkinder womöglich auf Schulen in anderen Kommunen anmelden könnten, argumentierte Zink-Jakobeit.

Insgesamt 18 Schulkinder sind in Salzstetten im kommenden Schuljahr 2019/2020 auf Ganztagsbetreuung angewiesen – das geht aus Zink-Jakobeits Bedarfserhebung hervor. Des Weiteren bezifferte die Fördervereinsvorsitzende den finanziellen Aufwand des Betreuungsangebots auf circa 25 000 Euro jährlich. Ein Antrag zur Aufrechterhaltung der Ganztagsbetreuung sei bereits an Bürgermeisterin Annick Grassi gestellt.

Zink-Jakobeit bat den Ortschaftsrat im Namen der betroffenen Eltern um entsprechende Unterstützung, was Fahrner zusicherte. "Das Land spricht sich für die Förderung und den Erhalt der Bildungshäuser aus und da gehört, wie ich denke, eine Ganztagesbetreuung dazu", äußerte Farhner. Dem schloss sich auch Ortschaftsrätin Sigrid Luger an: "Das muss man unterstützen und die Kinder im Ort halten. Wenn sie woanders zur Schule gehen, dann gehen unserer Gemeinde die Beiträge verloren."

In Bezug auf das Kindertagesbetreuungsgesetz meinte Fahrner: "Man kann kein Kindergarten- und Krippenganztagesangebot anbieten und dann im Schulbereich einfach abbrechen und die Eltern sich selbst überlassen." Zink-Jakobeit machte hierbei auf den Koalitionsvertrag aufmerksam, der für Schulkinder ab dem Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung vorsieht. Zudem wolle der Bund hierbei die laufenden Kosten der Kommunen berücksichtigen und entsprechende Investitionen tätigen.

Roger Ganzski warf ein, dass die Kommunen mit der Problematik bisher weitestgehend im Regen stehen gelassen wurden. Tatsache sei, dass die Kommunen den Löwenanteil finanzieren müssen, was sich im Kostendeckungsrgrad der Kindergarten-Betreuung widerspiegele. Am 9. Februar wird sich der Gemeinderat in einer Klausurtagung dem Thema "Kinderbetreuung in Waldachtal" widmen. "Das zeigt ja auch, dass die Verwaltung die Problematik erkannt hat", waren sich Fahrner und Ganzski einig.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz ( KiTaG) vom 13. März 2009 regelt die Betreuung von Kindergartenkindern in Baden-Württemberg. Es setzt die Rechte und Pflichten des Landes sowie jene von Kindergarten-Trägern und Gemeinden fest. Darin heißt es unter anderem, die Gemeinde müsse darauf hinarbeiten, dass für Kinder, deren Schuleintritt noch bevorsteht, ein Betreuungsangebot gewährleistet sei. Für Kinder, welche bereits eine Grundschule besuchen, enthält das KiTaG keine Regelungen.