Verkehr: Sieben Ortschaftsräte stimmen nach reger Diskussion für niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung

Vöhringen-Wittershausen. Nicht zum ersten Mal befasste sich der Ortschaftsrat Wittershausen mit dem Wunsch, auf der Kreisstraße im Bereich der Grundschule eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu erwirken. Aber zum ersten Mal mit guter Aussicht auf Erfolg.

Laut Empfehlung des Ortschaftsrats an den Gemeinderat sollen für alle Nebenstraßen Tempo-30-Zonen beantragt werden. Nur auf den Kreisstraßen der Ortsdurchfahrt, also in der restlichen Schulstraße, der Sigmarswanger und Vöhringer Straße, soll es bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern bleiben. Alternativ hatte die Verwaltung eine abgespeckte Variante mit Tempo 30 nur für die Schule und Straßen ohne Gehweg angeboten. Der Grund: Die große Lösung, die nun mit sieben Ja-Stimmen durchging, galt bislang als nicht mehrheitsfähig im Ortschaftsrat.

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hatte deutlich gemacht, über eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Schulbereich könne erst entschieden werden, wenn auch Nebenstraßen in die Betrachtung einbezogen würden. Laut Sachgebietsleiter Volker Fehrenbacher sei es Verkehrsteilnehmern nicht zu vermitteln, dass auf einer klassifizierten Straße wie der Schulstraße Tempo 30 gilt, während im restlichen Dorf überall mit 50 Stundenkilometern gefahren werden darf. Einig war sich das Gremium, dass der Schilderwald in Grenzen gehalten und die Verwirrung der Autofahrer vermieden werden müsse.

Helmut Maier hält wenig von ständigen Verboten und plädierte für das Minimum. Ihm wollte nicht einleuchten, wieso "man nicht im Gefahrenbereich etwas anderes machen kann als anderswo". "Andere Straßen sind genauso gefährlich wie die Schulstraße", konterte Ortsvorsteherin Kerstin Jauch und zählte Beispiele auf. Auch Birol Esslinger verwies auf kurze Straßenzüge und unübersichtliche Stellen. Außerdem kamen ihm die genannten 150 Meter im Schulbereich wenig vor, denn die Straßenverkehrsordnung begrenzt die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung, lässt jedoch maximal 300 Meter Länge zu. Der Haken an der Sache und bisheriges K.O.-Kriterium: Die Schule verfügt über keinen direkten Zugang zur Straße. Nun konnte mit Fotos nachgewiesen werden, dass durch Eltern-Taxis zu Schulbeginn und Schulende starker Ziel- und Quellverkehr im Nahbereich der Schule stattfindet. Andreas Haberer betonte, der Einsatz eines Blitzers dürfe nicht durch eine falsche Position der Schilder zu beiden Seiten des Zebrastreifens und fehlende Abstände vereitelt werden.