Mit Pfefferspray hat die Verurteilte versucht, ihren Kunden in Schach zu halten. (Symbolfoto) Foto: © Dan Race/Fotolia.com

Landgericht verurteilt 44-Jährige zu Bewährungsstrafe. "Dilettantische Vorgehensweise".

Konstanz/ Vöhrenbach - Das Landgericht Konstanz hat eine 44-jährige Frau aus dem Raum Vöhrenbach wegen schweren Raubes in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage soll sie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Im Juli 2016, so erkannte das Gericht, hatte sie einen 54-jährigen Sex-Kunden aus Kreuzlingen (Schweiz) in seiner Wohnung eingeschlossen und ihm Auto und Handy geraubt.

In einem Schweizer Internetportal hatte die Frau in sehr vulgären Worten sexuelle Dienste als "private Frau um die 40" angeboten und dabei auch ihre körperlichen Reize beschrieben. Der 54-jährige Schweizer, dem sie auch ein "Oben-ohne"-Foto schickte, fühlte sich angesprochen und verabredete sich mit ihr in seinem Wohnort. Nach einem gemeinsamen Abendessen in einem Lokal lud er die Frau in seine Wohnung ein. Dort wurde geraucht und getrunken. Nachdem die Frau sich im Gästezimmer schlafengelegt hatte, kam es zu sexuellen Annäherungsversuchen des 54-Jährigen, die aber abgebrochen wurden. Als er am nächsten Morgen unter die Dusche gegangen war, fand er sich plötzlich im fensterlosen Badezimmer seiner Wohnung eingeschlossen. Er habe noch gehört, wie die Tür ins Schloss fiel, schilderte der Zeuge sein unschönes Erlebnis. Auf seine lauten Hilfeschreie morgens gegen sieben Uhr verständigten Nachbarn die Polizei. Ein Schlüsseldienst öffnete die verschlossene Wohnungstür.

"Den Mann fanden wir völlig erschöpft und aufgelöst im von außen verschlossenen Badezimmer", berichtete ein Schweizer Polizeibeamter. Entsprechende Spuren innen und außen hätten gezeigt, dass durch das Schlüsselloch Pfefferspray gesprüht worden sei. Den Wohnungsschlüssel, an dem auch der Autoschlüssel hing, habe man nicht finden können. Schließlich musste man feststellen, dass nicht nur die Frau, sondern auch der teure Audi des 54-Jährigen und sein Handy verschwunden waren.

Die 44-Jährige hatte am ersten Prozesstag beteuert, dass sie keine Prostituierte sei. Den Wortlaut ihres Angebots im Internet habe ein Bekannter formuliert. Sie habe das gar nicht gelesen. Für sie sei es bei dem Treffen in Kreuzlingen überhaupt nicht um Sex gegangen. Vielmehr habe sie ihr Angebot als Escort-Service verstanden. Dafür habe sie 800 Schweizer Franken erwartet.

Ihr Kunde behauptete, es sei gar nicht über Geld geredet worden. Auch die Behauptung der 44-Jährigen, er habe mehrfach gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt, wies er zurück. Es habe sich lediglich um intime Annäherungsversuche gehandelt. Später räumte die Frau ein, sich daran nur vage erinnern zu können, da sie nach diversen Kopfverletzungen unter Bewusstseinsstörungen leide: "Ich kann mich auch nicht daran erinnern, den Mann überhaupt eingeschlossen zu haben", rief sie.

Als sie am nächsten Morgen Geld von ihm verlangt habe, habe er sich geweigert zu bezahlen und sie am Arm gepackt, behauptete sie. Aus Panik habe sie dann Pfefferspray eingesetzt und er sei ins Bad geflohen. Das Auto habe sie als Pfand mitgenommen. "Das war unüberlegt", meinte sie jetzt.

Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Haft gefordert. Das Gericht, das ihre Schuld ebenfalls für erwiesen hielt, war von einem minder schweren Fall ausgegangen und berücksichtigte bei der Strafzumessung auch eine "problematische Persönlichkeitsstruktur" der Frau und ihre dilettantische Vorgehensweise.