Auf Drazen D.s Facebook-Profil sind viele Bilder öffentlich einsehbar. Foto: Screenshot Facebook

Trotz Familiendrama: Drazen D. mit Sohn und Ex-Partnerin zu sehen. Facebook kommentiert keine "Einzelfälle".

Villingendorf - Am Dienstag wurde Drazen D. für den Dreifachmord von Villingendorf zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf seinem Facebook-Profil finden sich noch immer Bilder von seiner Ex-Partnerin und dem Kind, das er getötet hat.

Sie lächeln alle drei in die Kamera: eine blonde Frau, ein kleiner Junge und ein Mann in türkisfarbenem T-Shirt - es ist Drazen D. Vor ihnen steht eine Torte, auf der die Zahl fünf und das Wort "happy" zu erkennen ist. Wer weiß, was aus diesem vermeintlichen Familien-Idyll geworden ist, dem läuft bei dem Anblick ein Schauer über den Rücken.

Und nicht nur dieses Bild ist im sogenannten Sozialen Netzwerk zu sehen. Dort finden sich Fotografien von Drazen D. mit seinem Sohn im Pool, von Drazen D. und seiner Ex-Partnerin Arm in Arm, von Mutter und Kind am See. Die Erinnerungen stehen im Netz - und zwar alle öffentlich einsehbar.

Mit dem Wissen, dass Drazen D. seinen Sohn, den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine kaltblütig ermordet hat, mutet dieser Umstand entsetzlich an. Doch gibt es für Facebook überhaupt eine Möglichkeit, Bilder vom Profil des Mörders zu entfernen? Schließlich ist Drazen D. nicht tot, er hat noch immer Rechte. Und selbst wenn der Verbrecher nicht mehr am Leben wäre, die Rechtslage wäre selbst in jenem Fall bislang unklar.

So streitet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurzeit eine Mutter mit Facebook um den Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter. In einer Pressemitteilung zum Thema „Wie sollte mit der Online-Identität von Verstorbenen umgegangen werden?“ heißt es von Seiten des Unternehmens: „Diese Fragen – wie man die gegensätzlichen Interessen der Überlebenden abwägt, die Wünsche der Verstorbenen in Erfahrung bringt und die Privatsphäre Dritter schützt – gehören zu den schwierigsten, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, und wir haben noch immer keine allumfassende, ‚perfekte Lösung‘, sofern es diese überhaupt gibt.“

Indes ist nicht bekannt, ob Drazen D. seit seiner Tat Zugriff auf seinen Facebook-Account hatte oder nicht. Je nach Gefängnis sei das unterschiedlich, so der Pressesprecher des baden-württembergischen Ministeriums der Justiz und für Europa Robin Schray. Gefängnisinsassen hätten nicht pauschal Zugang zum Internet.

Facebook wollte auf Anfrage des Schwarzwälder Boten keine Auskunft geben, wie mit dem Profil des Mörders verfahren wird. Das Unternehmen kommentiere generell keine Einzelfälle, so ein Facebook-Sprecher.

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