Drazen D. in Handschellen vor Gericht: Er hat seine Ex-Partnerin monatelang bedroht. Foto: Graner

Beratungsstelle begleitet zahlreiche Fälle im Kreis. Polizei: Bei "akuter Gefahr" wird eingegriffen.

Villingendorf - Die Ex-Partnerin von Drazen D. ist monatelang vor ihm geflohen, hat sich zuvor mehrfach von ihm getrennt, war im Frauenhaus. Die Frage: Warum konnte ihr niemand helfen?

Die massiven Bedrohungen von Drazen D. haben im Unvorstellbaren geendet: Er soll drei Menschen erschossen haben, darunter seinen eigenen Sohn, um sich an seiner Ex-Partnerin zu rächen. Ein extremer Fall. Die Vorgeschichte jedoch ähnelt vielen anderen – und zwar auch im Landkreis Rottweil.

"Die heile Welt gibt es auch bei uns nicht", sagt Hanne Blust von der Beratungsstelle "Frauen helfen Frauen + Auswege" in Rottweil. Sie weiß aus ihrer jahrelangen Beratungstätigkeit, wie schwer es ist, bedrohte oder misshandelte Frauen dem Zugriff der Männer zu entziehen.

"Diese Fälle gehören zu unserem beruflichen Alltag", sagt sie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen berät sie Frauen aus dem ganzen Kreis, aber auch darüber hinaus. Und sie betont: "Frauen aus allen Schichten und allen Nationalitäten sind betroffen."

Bei der Suche nach Lösungen müsse jeder Fall individuell gesehen werden. Letztendlich gehe es aber oft darum, die Frau – und die Kinder – zu verstecken, an einen geheimen Platz zu bringen. Wenn die Frau in Gefahr ist, ihr Gewalttätigkeiten drohen und es um Leib und Leben geht, kann der Kontakt zu einem Frauenhaus hergestellt werden. "Wir versuchen dann, auch in weit entfernt liegende Frauenhäuser zu vermitteln, um die Chance zu erhöhen, dass sie nicht gefunden wird." Die genauen Adressen seien auch ihnen als Beraterinnen nicht bekannt. Es werde ein "Übergabeort" vereinbart, ein Bahnhof oder ein Parkplatz, wo die Frau dann in Empfang genommen wird.

Neuanfang für Alleinerziehende schwer

Im Frauenhaus werden die Frauen bei ihren weiteren Schritten unterstützt. Oft sei ein Neuanfang für die Betroffenen schwer, fast unmöglich, sagt Hanne Blust. "Suchen sie mal mit zwei oder drei Kindern als Alleinerziehende eine Wohnung." Angesichts der vielen Hürden gebe es immer wieder Frauen, die zu den Männern zurückgehen – dem Druck und den Beteuerungen des Mannes, dass jetzt alles anders wird, nachgeben. "Gerade wenn Kinder im Spiel sind, sind die Frauen im Zwiespalt, wollen den Kindern den Vater nicht wegnehmen", weiß Hanne Blust. Und wenn – wie im Fall Villingendorf – ein Kind schulpflichtig wird, wollen die Mütter nicht ständig den Wohnort wechseln müssen, wünschen sich für die Kinder Stabilität.

Diese Zerrissenheit, diese Ängste führen zu extremen Odysseen. Hanne Blust weiß von einem Fall, bei dem eine Frau zehnmal ins Frauenhaus geflüchtet, und immer wieder zu ihrem Mann zurückgekehrt ist. "Erst beim elften Mal hat sie den endgültigen Absprung geschafft."

Auch Drazen D.s Ex-Partnerin hat sich nach vielen Versuchen von ihm gelöst, wollte ein neues Leben beginnen. Doch am 14. September des vergangenen Jahres hat er seine schlimmsten Drohungen wahr gemacht. Hanne Blust erinnert sich angesichts des schrecklichen Falls von Villingendorf an eine Aussage, die bei einer Fortbildung mit der Polizei gefallen ist: "Einer, der nichts mehr zu verlieren hat, ist unberechenbar, dem ist alles zuzutrauen."

Bis Polizei kommt, kann es zu spät sein

Und was macht die Polizei? Hanne Blust berichtet aus ihrer täglichen Arbeit, dass es die Gesetzeslage oft schwierig mache, einzugreifen. "Wir hatten einen Fall, bei dem ein Mann trotz gerichtlichem Annäherungsverbots immer wieder gekommen ist und die Frau bedroht hat. Bis die Polizei kam, war er längst wieder weg." Die Polizei müsse ihn quasi "in flagranti" erwischen, um schnell reagieren zu können. Auch von der Polizei ausgesprochene Platzverweise – der Mann muss die Wohnung verlassen, die Frau kann bleiben – erweisen sich ihrer Erfahrung nach manchmal als hohles Schwert. "Wer kann kontrollieren, dass er sich daran hält?"

Und was, wenn jemand – wie Drazen D. es offensichtlich getan hat – Morde ankündigt? "Ich komme und bringe alle um, soll er im August auf einem Parkplatz zu Frau und Kind gesagt haben. Laut Strafgesetzbuch droht beim Straftatbestand der Bedrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Wir haben Gerold Sigg, den damaligen Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums Tuttlingen, gefragt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen gegen Drazen D. unternommen wurden, wie oft er bei der Polizei auffällig wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Die Antwort: Weil diese Fragen Gegenstand des derzeit laufenden Verfahrens am Landgericht sind, dürften dazu seitens der Polizei keine Auskünfte gegeben werden.

Beschuldigte nehmen sich meist auch einen Anwalt

Grundsätzlich, so erklärt Polizeipressesprecher Michael Aschenbrenner auf Anfrage, müsse man unterscheiden: Zur akuten Gefahrenabwehr – also beispielsweise wenn jemand einen anderen mit dem Messer bedroht – könne die Polizei einschreiten, jemanden in Gewahrsam nehmen. Wenn es aber um "längere freiheitsentziehende Maßnahmen geht", sei das Sache der Justiz. Und da wiederum müssten verschiedene rechtliche Grundlagen erfüllt sein.

Aschenbrenner versichert: "Wenn eine Frau kommt und Anzeige erstattet, wird dem auch nachgegangen." Es fließe auch in die Bewertung ein, ob der Beschuldigte schon als Gewalttäter aufgefallen ist. Je nach Lage werde der Staatsanwaltschaft Meldung gemacht. Man dürfe nicht vergessen, dass der Beschuldigte sich meist seinerseits einen Anwalt nimmt, der versucht, die Vorwürfe zu widerlegen. Letztlich jemanden ganz aus dem Verkehr zu ziehen, um die Bedrohungslage abzuwenden, sei "nicht einfach".  Der Prozess gegen Drazen D. wird am Montag, 16. April, fortgesetzt.

Der Verein "Frauen helfen Frauen und Auswege" berät Frauen und Mädchen in Notsituationen und schwierigen Lebenslagen sowie Jungen, Mädchen und Jugendliche bei sexuellem Missbrauch.  Kontakt: Telefon 0741/ 4 13 14, Mail: info@fhf-auswege.de

 Weitere Infos: www.fhf-auswege.de, www.nein-sagen-auswege-finden.de