Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt Kontrolle auf Baustelle des Schwarzwald-Baar-Klinikums durch.

Villingen-Schwenningen - Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen haben auf der Baustelle des Schwarzwald-Baar-Klinikums zwei illegal Beschäftigte entdeckt. Es sollte eigentlich eine Routinekontrolle werden: Die Zöllner wollten den genehmigten Werkvertrag einer südosteuropäischen Firma überprüfen.

Dabei stellte sich jedoch schnell heraus, dass die beiden Angestellten der Firma – sogenannte Werkvertragsarbeitnehmer – weder einen gültigen Aufenthaltstitel noch eine gültige Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten.

Das zuständige Ausländeramt in Villingen-Schwenningen hat die beiden Arbeitnehmer nicht nur umgehend ausgewiesen, sondern auch eine Einreisesperre gegen die beiden verhängt. Diese gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Union.

Jeweils zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet

Gegen die beiden Arbeitnehmer und den Arbeitgeber wurde jeweils zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Der Arbeitgeber hat sich wegen der Beihilfe zur illegalen Beschäftigung zu verantworten. Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich eine der Vertragsparteien verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) – getragen durch den anderen Vertragspartner (Besteller) – herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt.