Jede Menge Fallobst liegt unter diesem Birnbaum in Rietheim. Foto: Kaletta

Wo fängt Mundraub an, wo hört er auf? Berge heruntergefallener Äpfel und Birnen sind trauriger Anblick.

Villingen-Schwenningen - Wo fängt Mundraub an und wo hört er auf? Angesichts der Obstschwemme in diesem Jahr fragen sich das auch in VS immer wieder Passanten, die vor Bergen heruntergefallener Äpfel und Birnen stehen. Darf man einfach zugreifen?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Fälle von Mundraub, die tatsächlich vom eigentlichen Obstbesitzer beanstandet werden, dürften sich in Grenzen halten. Die Obstschwemme ist so groß, dass an vielen Wegen und Straßen haufenweise Fallobst liegt – und nicht immer kümmert sich der Besitzer darum.

In Rietheim sind es Birnen, die auf dem Asphalt des Wegs hinauf zur Kapelle und der Wiese daneben ein trauriges Bild bieten: Unzählige von ihnen liegen auf dem Boden und faulen teilweise vor sich hin.

Ist es nun Mundraub, wenn man zugreift. Laut Pressestelle der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen eigentlich schon. "Grundsätzlich gehört das Obst dem jeweiligen Eigentümer. Dritte dürfen das Obst nur auflesen, wenn sie zuvor das Einverständnis des Eigentümers erhalten", stellt man dort klar.

Der Obstbauer sei es auch, der dafür verantwortlich sei, heruntergefallenes Obst aufzulesen. Nur an wenigen Stellen, wo es aus ästhetischen oder Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden muss – beispielsweise in öffentlichen Parkanlagen – übernehme die Stadt das Aufräumen. "An den übrigen Stellen nicht."

An Ortsverwaltung wenden

Wer dieser Tage gerne Fallobst ernten und für Saft, Marmelade, Kuchen oder dergleichen verwenden möchte, geht auch ohne Mundraub nicht leer aus: "Falls jemand Interesse an Fallobst auf öffentlichen Flächen im Bereich der Ortschaften hat, kann man sich an die entsprechende Ortsverwaltung wenden", dort werden einem dann Stellen genannt, wo man sich ungeniert bedienen darf. In den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen könnten sich Interessierte an das Amt für Straßenbau, Stadtgrün und Altlasten wenden und bekommen von dort entsprechende Informationen.

Den Streuobstwiesen kommen im übrigen noch viel mehr Funktionen als der reine Obstertrag zu: Sie werten das Landschaftsbild auf und sind ökologisch wertvoll, weil sie vielen Tierarten als Lebensraum und Nahrungsgrundlage dienen.