Fallen: Untere Jagdbehörde gibt Infos zum richtigen Umfang mit Fuchs, Dachs, Marder und Co.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Jedes Jahr dasselbe Phänomen: Jungtiere von Fuchs, Dachs und Marder sind im Frühling gerade dabei, selbstständig zu werden. Was tun, wenn das zu Beeinträchtigungen für die Menschen kommt? Den Jungtieren fehlt jede Scheu, was nicht gefährlich ist, jedoch mit der Neugier der Tier zusammenhängt, so die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes. "Dennoch sollte man niemals versuchen, den Tieren zu nahe zu kommen oder sie in die Enge zu treiben." Die erhöhte Präsenz der Tiere bringt oft eine verstärkte Verschmutzung mit sich, da die Tiere Unrat und Gegenstände in die Nähe ihres Baues schleppen und in Gärten liegen lassen.

Dieser Mehraufwand der Beseitigung bleibt dem Grundstückseigentümer überlassen. Das führt nicht selten zu Unmut, und so mancher Grundstücksbesitzer versucht, mit Hilfe einer Lebendfalle, die Tiere zu beseitigen. Dabei gibt es gesetzliche Vorschriften die den Einsatz von Jagdfallen eindeutig regeln. Zu beachten ist, dass Fallen, die Tiere töten oder verletzen, so genannte Totschlagfallen, verboten sind. Auch Gitternetzfallen, die zu den Lebendfallen gehören, sind verboten. Der Einsatz von zugelassenen Lebendfallen ist erlaubt, wenn eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde vorliegt und die Bejagung während der Jagdzeit der Tiere stattfindet. Das Aufstellen der Falle muss durch eine Person mit Jagdschein oder Fallensachkundenachweis erfolgen.

Weitere Informationen: Untere Jagdbehörde, Humboldtstraße 11, Donaueschingen.