Er war einst Polizist, nun stand der 70-jährige wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht. Foto: Seeger

70-Jähriger steht vor Gericht. Zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt.

Villingen-Schwenningen - Einst war er stolzer Polizeibeamter, jetzt ist er eine tragische Figur: Ein 70-Jähriger aus einer Umlandgemeinde stand am Donnerstag im Villinger Amtsgericht – wegen räuberischen Diebstahls.

"Was ist schief gelaufen?", wollte Richter Christian Bäumler von dem Senior mit Blick auf dessen einstige, etwa 20-jährige Polizeikarriere wissen. Der Senior rang nach Worten, stammelte hilflos hervor, dass er sich das auch schon gefragt habe. In den langen Jahren seiner Tätigkeit als Polizeibeamter habe er eigentlich "ein tolles Leben gehabt", sagte er aufrichtig – psychisch sei er schon lange stark eingeschränkt, ob das allerdings die Erklärung für all das sei, wage er nicht zu mutmaßen.

"All das" wäre eigentlich noch viel mehr gewesen. Die Liste seiner Eintragungen im Bundeszentralregister wäre lang, doch die jüngsten Verfehlungen lagen so lange zurück, dass sie vor kurzem gelöscht worden sind und nun nur noch eine Eintragung in Sachen Aufenthaltsermittlungen darin zu finden war. Und die hängt unmittelbar mit dem Fall zusammen: Fast zwei Jahre lang musste die Justiz nach ihm suchen wegen eines Wohnortwechsels, den er vergessen habe zu melden.

Werdegang vom Polizisten zum Langfinger

Doch nun saß er da, in den Fängen der Justiz, und blickte traurig auf seinen Werdegang vom Polizisten zum Langfinger. 2016 war er erwischt worden, als er in einem kleinen Supermarkt zunächst eine Packung Biolachs für knapp vier Euro mitgehen ließ. Zwei Tage später langte er erneut zu ohne zu bezahlen: Zwei Flaschen Rotwein seien in seinem Rucksack gelandet, erinnert sich die Verkäuferin, die am Donnerstag als Zeugin vor Gericht aussagte. Der Mann sei ihr aufgefallen, weil er sich komisch verhalten habe. Erst wenige Wochen zuvor sei der Markt mit Überwachungskameras ausgestattet worden – die Verkäuferin ging in den Überwachungsraum, beobachtete den Mann und stellte ihn schließlich im Eingangsbereich des Marktes, als er diesen verlassen wollte. Ihre Bitte, mit ihr in den Laden zurückzukehren um die Sache zu klären, ignorierte der Senior. Stattdessen stieß er die Frau grob zur Seite, die daraufhin gegen eine Hauswand prallte, und floh. Körperlich verletzt gewesen sei sie nicht, erzählte die 49-jährige Zeugin – aber sie habe noch lange Angst vor dem Mann gehabt, dem sie auf seinen Fahrradwegen durch die Gemeinde immer wieder begegnet sei.

Zu kritischen Begegnungen der beiden kam es nicht. Aber der heute 70-Jährige ging wieder auf Diebestour. Keine vier Wochen später wurde der ehemalige Polizist erneut bei einem Diebstahl ertappt. Dieses Mal in einem Elektronikfachmarkt, wo er ein Antennenkabel mitgehen ließ, Kostenpunkt: 16,99 Euro. Wieder wurde er erwischt, wieder wehrte er sich und riss sich unsanft los, als der Ladendetektiv ihn geschnappt hatte.

"Wenn man sich wehrt, tut man genau dasselbe was ein Räuber tut: Man wendet nämlich Gewalt an, um sich fremdes Eigentum anzueignen", rügte der Staatsanwalt. Aus einem einfachen Diebstahl wird somit juristisch ein räuberischer Diebstahl. "Sie wissen das, Sie waren lange genug Polizeibeamter. Das ist keine Bagatelle", auch wenn man es hier freilich mit einem minder schweren Fall zu tun habe, so der Staatsanwalt.

Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe forderte er für den geknickten Angeklagten, der die Verhandlung regungslos, aber sichtlich traurig, in seiner Fahrradmontur über sich ergehen ließ und selbst nach Motiven für seine Taten suchte. Den Wein habe er für eine arme Seniorin gestohlen, die er gepflegt habe, das Antennenkabel vor lauter Wut, aus Rache an dem Elektronikfachmarkt, dessen Mitarbeiter ihm zuvor zweimal ein falsches Kabel verkauft habe. Ratlos folgten die Juristen diesen Ausführungen. Am Ende folgte Richter Bäumler folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, packte jedoch statt der Geldstrafe 80 Stunden gemeinnützige Arbeit obendrauf.