Der Mann raste mit dem VW (rechts) in einen entgegenkommenden Seat. Foto: Eich

Zwei Menschen starben auf B  523 zwischen Schwenningen und Tuningen. Verursacher fehlt bei Verhandlung.

Villingen-Schwenningen - Er raste in den Gegenverkehr, tötete dabei zwei Menschen und will sich nun offenbar der Verantwortung erziehen: Ein Angeklagter ist am Donnerstag nicht zur Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Tötung erschienen. Der Richter hat daraufhin Haftbefehl erlassen, es bestehe Fluchtgefahr.

Es war ein schrecklicher Anblick, den sich sowohl Einsatzkräften als auch Ersthelfern am 16. April dieses Jahres auf der B 523 zwischen Schwenningen und Tuningen bot. Ein damals 44-jähriger VW-Fahrer war bei einem riskanten Überholmanöver frontal in einen entgegenkommenden Seat gerast. Beide Fahrzeuge wurden völlig zerstört – für die 58-jähriger Fahrerin kam jede Hilfe zu spät, kurz darauf starb zudem der 61-Jährige Mitfahrer. Lange Zeit schwebte der dritte Mitfahrer sowie der Unfallverursacher in Lebensgefahr.

Nun hätte sich der Mann, der in Tuttlingen eine Bar betrieb, vor Gericht für seine Tat verantworten sollen – doch er fehlte. Einige Zuhörer, Zeugen, Sachverständige und der Richter hatten sich versammelt, warteten aber vergeblich auf den Mann. Nach 20 Minuten ließ man einen Streifenwagen an die Adresse des Angeklagten vorfahren, doch hier war er "unauffindbar".

Der zuständige Staatsanwalt hielt daraufhin aufgrund einer möglicherweise erwarteten Haftstrafe ohne Bewährung einen Haftbefehl für angemessen. Diesen erließ Richter Christian Bäumler nach einer kurzen Beratung auch – "wir gehen davon aus, dass er sich der Hauptverhandlung entziehen möchte." Bäumler argumentierte gegenüber dem Anwalt des Angeklagten außerdem dahingehend, dass er es aufgrund der "Auswirkungen für die Angehörigen der Opfer für verhältnismäßig" hält, schließlich wolle man diese Sache nun endlich abschließen. Die Hauptverhandlung wurde nun auf Anfang Januar angesetzt – sofern der Unfallfahrer bis dahin auffindbar ist.