Fridi Millers Klage gegen die Freiburger ­OB-Wahl vom Frühjahr wurde abgewiesen Foto: Eich

Wahlanfechtungen seien "unzulässig", weil "die Klägerin nicht prozessfähig ist".

Villingen-Schwenningen - Ein richtungsweisendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Darin heißt es, Fridi Millers Wahlanfechtungen seien "unzulässig", weil "die Klägerin nicht prozessfähig ist".

Während die öffentliche Info des Verwaltungsgerichts in Freiburg im Falle der hiesigen Wahlanfechtung von Fridi Miller noch aussteht, gab man der streitbaren Dauerkandidatin in Stuttgart mit Blick auf die Wahlanfechtungen in Hemmingen, Schwaikheim sowie Eislingen schon einen Korb. Das Verwaltungsgericht berief sich auf ein vom Landgericht Stuttgart eingeholtes Sachverständigengutachten vom 19. Juni 2018 zur Frage ihrer Geschäfts- und Prozessfähigkeit nebst der ergänzenden forensischen-psychiatrischen Stellungnahme vom 4. Oktober.

Von der Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht zu stellen, habe Miller keinen Gebrauch gemacht. Beobachter gehen davon aus, dass das Freiburger Gericht dieser Sichtweise folgen wird. Damit wäre die Bahn für Jürgen Roth als neuer OB von VS frei. Allerdings gelten auch hier Fristen: "Gegen die Urteile steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden."