Landgericht verurteilt 44-jährigen Mann aus Villingen. Angeklagter spricht von "gesundheitsfürsorglicher Maßnahme".

Villingen-Schwenningen - Das Landgericht Konstanz hat gestern einen 44-jährigen Mann aus Villingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte die beiden von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen sexuellen Übergriffe auf seine damals zwölfjährige Stieftochter zunächst. Im Laufe der Beweisaufnahme legte er auf Anraten seines Verteidigers doch ein Geständnis ab.

Zuvor hatte die 17-jährige Schwester des entwicklungsverzögerten Tatopfers unter Tränen berichtet, wie sie den Stiefvater bei sexuellen Handlungen an ihrer jüngeren Schwester überrascht hatte. Das war im Oktober 2013. Die kleine, leicht behinderte Schwester habe ihr später geschildert, was der Stiefvater gemacht hatte, und dass es wehgetan habe. Vor Gericht musste sie nicht aussagen.

Versuch, Opfer unglaubwürdig zu machen

Damals zur Rede gestellt, hatte der 44-Jährige behauptet, es sei gar nichts gewesen. Gestern meinte er: "Ich bestreite nicht, dass ich die Hand im Intimbereich der Tochter hatte." Dabei habe es sich aber lediglich um eine gesundheitsfürsorgliche Maßnahme gehandelt. Das Kind habe über Brennen geklagt und sollte eingecremt werden. Dies sei etwa zwei bis drei Mal im Jahr vorgekommen. Das glaubte ihm insbesondere der Staatsanwalt überhaupt nicht.

Um die Stieftochter unglaubwürdig zu machen, behauptete der Angeklagte dann auch noch wahrheitswidrig, das Kind sei aufsässig, eigensinnig und aggressiv. Und es neige dazu, Lügengeschichten zu erzählen. Die Zwölfjährige hatte später auch noch von einem zweiten, schmerzhaften sexuellen Übergriff vom Juli 2013 berichtet, den die Staatsanwaltschaft ebenfalls angeklagt hatte.

Aus Tagebuchaufzeichnungen der Schülerin, die vor Gericht verlesen wurden, geht hervor, dass der Stiefvater sie damals aufgefordert hatte, der Mutter nichts zu sagen, weil er sonst ins Gefängnis müsse: "Er sagte, dass ich es bitte geheim halten soll." Nach dem zweiten Vorfall, zu dem unerwartet die Schwester aufgetaucht war, schrieb sie: "Liebes Tagebuch, er hat es wirklich gemacht."

Die Mutter des Mädchens erläuterte, wie sie feststellen konnte, dass ihre Tochter sich diese Geschichte nicht ausgedacht hatte. Dazu kam die glaubwürdige Aussage ihrer älteren Tochter, die damals unerwartet nach Hause gekommen war und die sexuellen Übergriffe entdeckt hatte. Erst nach deren Aussage, den Schilderungen seiner Ehefrau und nach der Verlesung der Tagebuchaufzeichnungen der Zwölfjährigen konnte der Angeklagte sich zu einem Geständnis durchringen.