Eine Seuche bedroht die Honigbienen. Foto: Kumm Foto: Schwarzwälder Bote

Bienenstände: Amerikanische Faulbrut erneut ausgebrochen

Schwarzwald-Baar-Kreis (fsk). Die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut ist erneut im Schwarzwald-Baar-Kreis festgestellt worden.

"Im aktuellen Fall wurde in einigen Bienenständen in Donaueschingen-Aufen und Umgebung der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut durch das Kreisveterinäramt in Zusammenarbeit mit den Bienensachverständigen und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Freiburg am 15. April amtlich festgestellt", erklärte das Landratsamt auf Anfrage.

Die Amerikanische Faulbrut ist in ganz Europa verbreitet. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gab es 2009 und 2015 einen Sperrbezirk und aktuell besteht noch ein Sperrbezirk im Landkreis Tuttlingen, der auch in den Schwarzwald-Baar-Kreis hinein reicht (Gemarkung Weigheim). Dort wurde im Herbst 2018 die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Im aktuellen Fall hat ein Imker bei einer Routinekontrolle seiner Völker die klinischen Veränderungen bemerkt und den zuständigen Bienensachverständigen so wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, informiert. Es wurden daraufhin Proben genommen und an das CVUA Freiburg geschickt. Dort wurde der Verdacht amtlich bestätigt und das Veterinäramt informiert.

"Damit sich andere Bienenvölker nicht anstecken, wird, wie nun geschehen, ein Sperrbezirk errichtet, in dem alle Bienenvölker untersucht werden müssen. Der gesetzlich festgelegte Sperrbezirk hat einen Radius von mindestens einem Kilometer.

Im aktuellen Fall sind nach derzeitigem Stand sieben Imker mit mehreren Standorten im Sperrbezirk betroffen. Alle zirka 50 Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk müssen unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Die genommenen Proben werden wiederum nach Freiburg geschickt und dort untersucht. Dies dient der Erkennung weiterer Seuchenfälle sowie der Aufdeckung sämtlicher Sporenherde", so das Landratsamt.

Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung eines Sperrbezirks ist, dass alle Sporenquellen erkannt und beseitigt werden, damit sich die Bienen nicht immer wieder neu anstecken. In dem Sperrbezirk befindliche bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.

Es dürfen auch keine Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden. Dadurch wird vor allem die Wanderung von Bienenvölkern aus dem betroffenen Gebiet heraus und ebenso ins Gebiet hinein unterbunden. "Alle nicht gemeldeten Bienenbestände müssen unverzüglich gemeldet werden, damit sie ebenfalls beprobt werden können", informiert das Landratsamt. Für den Menschen sei der Erreger ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig unbedenklich verzehrt werden könne. Von den Bienen muss solcher Honig aber ferngehalten werden, da sie sich daran anstecken können. Gerade im Honig können die Sporen nämlich besonders gut überleben. Sporenbelasteter Honig, vor allem Importhonig aus größeren Abfüllbetrieben, gilt als die hauptsächliche Quelle für Neuinfektionen. "Erkrankte Bienenvölker, die sich voraussichtlich nicht erholen werden, werden fachgerecht getötet und dann mit samt der Brut, Waben und Rähmchen verbrannt", teilt die Behörde mit. Bienenvölker, die keine klinischen Symptome zeigen, jedoch mit Sporen befallen seien, könnten mit dem sogenannten Kunstschwarmverfahren saniert werden.

Die Bienenkästen werden ebenfalls gründlich gereinigt und desinfiziert. "Der Sperrbezirk kann erst wieder aufgehoben werden, wenn die Entseuchung unter amtlicher Aufsicht durchgeführt wurde und vom Amtstierarzt abgenommen wurde: Wenn alle befallen Bienenvölker verendet oder abgetötet sind oder wenn die befallenen Bienenvölker durch eine Kunstschwarmverfahren behandelt wurden und diese nach frühestens zwei und spätestens nach neun Monaten zweimal nachuntersucht wurden", so erklärt das Landratsamt.