Justiz: Ehrenamtliche Laienrichter aus VS für die neue Amtsperiode gesucht / Unparteilichkeit verlangt

Villingen-Schwenningen. Für die neue fünfjährige Amtsperiode ab dem 1. Januar 2019 werden noch Schöffen und Jugendschöffen gesucht.

Für die Aufgabe als ehrenamtlicher Laienrichter werden Frauen und Männer aus Villingen-Schwenningen gesucht, die am Amtsgericht VS sowie am Landgericht Konstanz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten laut Stadtverwaltung über soziale Kompetenz verfügen, sprich das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Juristische Fachkenntnisse sind für diese ehrenamtliche Aufgabe nicht erforderlich. Die Verantwortung findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Bewerber für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis zum 31. März beim Rechtsamt der Stadt Villingen-Schwenningen, Großherzog-Karl-Straße 6, 78 048 Villingen-Schwenningen, informieren oder direkt bewerben. Bewerber für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 30. April beim Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport, Justinus-Kerner-Straße 7, 78048 Villingen-Schwenningen, oder per E-Mail an jugendamt@villingen-schwenningen.de oder unter Telefon 07721/82 22 21 melden.

Weitere Informationen: www.schoeffenwahl.de