Regionalverband: Gremium fasst Aufstellungsbeschluss / Im Frühjahr sind Stellungnahmen gefragt

Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Versammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in ihrer Sitzung im Sitzungssaal des Tuttlinger Landratsamts den Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung zur zweiten Änderung des Teilplans "Rohstoffsicherung" einstimmig durchgewunken.

Die Änderung ist laut des Verbandsvorsitzenden Jürgen Guse notwendig, da die Abbauflächen nahezu aufgebraucht sind.

Mit der angedachten Planänderung schafft der Regionalverband die Voraussetzung, dass zeitlich absehbar die Planungen für die erforderlichen Genehmigungsverfahren zum erweiterten Rohstoffabbau angegangen werden können.

"Ohne die Fortschreibung müssten die Einzelverfahren in den drei Landkreisen durchgeführt werden", erklärte Guse. Die Notwendigkeit dieses Vorgehens sei auch mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium in Freiburg abgesprochen.

Frank Kosse, beim Regionalverband zuständig für die Bereiche Siedlung und Landschaft, betonte, dass ohne die Änderung die Reserven bis zum Ende der aktuellen Fortschreibung im Jahr 2025 nicht ausreichen würden. "Auch die Rohstoffqualität nimmt ab", sagte er.

Bei der Änderung geht es bei sechs der zehn Standorte um den Muschelkalk-Abbau. Der Rohstoff wird etwa für den Straßenbau, als Gleisschotter oder für die Herstellung von Zement verwendet.

Insgesamt handelt es sich bei zehn Standorten in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar um eine Ausweitung von 70 Hektar. Im Landkreis Tuttlingen ist davon der Muschelkalk-Abbau in Dürbheim betroffen, deren Sicherungsfläche in Höhe von 5,5 Hektar für den Abbau freigegeben werden soll.

In Emmingen-Liptingen ist der Abbau von Jurakalk, der etwa im Hausbau zum Einsatz kommt, betroffen: Die Abbaufläche soll um 1,8 Hektar erweitert werden, die bislang nicht festgelegt worden ist. "Wir weisen keine zusätzlichen Sicherungsflächen aus", betonte Verbandsdirektor Guse.

Als nächster Schritt erfolgt nun die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Aufstellungsbeschluss.

Für die nächste Sitzung im Frühjahr des kommenden Jahres ist der Beschluss über den Planentwurf vorgesehen. Dann kommen auch die Träger der öffentlichen Belange ins Spiel, die ihre Stellungnahme zu dem Plan abgeben können.