Die Männer wurden am Landgericht Konstanz am Freitag in neun Fällen angeklagt, darunter Handel mit Betäubungsmitteln. Foto: Sebastian Duda – stck.adobe.com

Zwei Angeklagte aus Region stehen vor Gericht. In neun Fällen angeklagt.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Wie ein schlechter Film mit Sex und Crime wirkte die Verhandlung vor dem Landgericht Konstanz. Doch eigentlich sollte es um Betäubungsmittel gehen. Um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern, handelten zwei Männer mit diesen in nicht geringer Menge. Einer der beiden wohnte vor seiner Inhaftierung in St. Georgen.

Die Männer wurden am Landgericht Konstanz am Freitag in neun Fällen angeklagt, darunter Handel mit Betäubungsmitteln. Aber auch um Vergewaltigung mit Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung und den unerlaubten Besitz halb automatischer Kurzwaffen ging es. Der Angeklagte aus St. Georgen äußerte sich zur Person und zur Sache bislang nicht. Ihm wird allerdings auch keine Vergewaltigung vorgeworfen.

Im Sommer und Herbst 2017 sollen der 41-Jährige aus Bosnien stammende Mann und der 33-Jährige in Calw geborene Angeklagte im Raum München mit großen Mengen an Kokain, Marihuana und Amphetamin (auch "Speed" genannt) Handel betrieben haben. Dabei wurde der Wirkstoffgehalt bei jedem Verkauf um ein Vielfaches überschritten, was die Angeklagten billigend hinnahmen. Im September vergangenen Jahres erwirtschafteten sie eine Summe von 1200 Euro beim Verkauf von 200 Gramm Marihuana.

In Berlin aufgewachsen

Der 33-Jährige ist in Berlin bei seiner Mutter und seinem Stiefvater aufgewachsen. Seinen leiblichen Vater kennt er nicht. Die Eltern betreiben laut Aussage des Angeklagten eine Lokalität im Rotlichtmilieu, im Alter von neun Jahren kam das schwer erziehbare Einzelkind in ein Heim und verbrachte seine restliche Kindheit und Jugend in diversen Heimen im Raum Berlin. Er besuchte lediglich die Grundschule.

2007 kam er das erste Mal in Konflikt mit dem Gesetz und befand sich in Untersuchungshaft, aus der er sich auf Kaution frei kaufte. Er betonte jedoch mehrmals, dass er eine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker im Gefängnis erfolgreich absolviert habe. 2014 begann er mit dieser Ausbildung, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte und zum zweiten Mal ins Gefängnis kam. 2008 sowie 2009 war er kurze Zeit als Rezeptionist in einem Münchner Hotel tätig. Mit Hilfsjobs hielt er sich über Wasser, bezog aber hauptsächlich Hartz IV.

Der Angeklagte war 2006 sowie 2007 selbstständig und häufte Steuerschulden im fünfstelligen Bereich wegen Umsatzsteuerhinterziehung an. Er dementierte regelmäßigen Drogenkonsum. "An Alkohol habe ich nur genippt und einmalig einen Joint geraucht." Auf die Frage des vorsitzenden Richters, was seine Pläne für die Zukunft seien, erwiderte er: "Ich möchte mein Leben neu strukturieren und einen normalen Job finden."

Vorwurf: Freundin vergewaltigt

Ihm, der laut Gutachten HIV-positiv ist, wird ebenfalls vorgeworfen, seine Freundin, die unter Betreuung steht und eine frühkindliche Hirnschädigung besitzt, vergewaltigt zu haben. Von dieser Vergewaltigung existiert ein Videofilm, der von einer Prostituierten aufgenommen worden sein soll, die sich im Kleiderschrank des Angeklagten befunden haben soll und ihm den Film hinterher geschickt haben will. Der 33-Jährige gibt an, nichts von der dritten Person in seiner Wohnung gewusst zu haben und bestreitet die Vergewaltigung.

Seine Freundin habe sich nicht infiziert, sei jedoch aus allen Wolken gefallen, als sie von der Aids-Erkrankung ihres Freundes erfuhr. Dieser behauptet jedoch, ihr nach einem Monat Beziehung davon erzählt zu haben.

Der Besitz vollautomatischer Kurzwaffen ist auch ein Anklagepunkt, der aber noch nicht verhandelt wurde.

Beide Männer befinden sich seit dem 15. November in Haft. Am 12. sowie 13. September wird die Hauptverhandlung am Landgericht in Konstanz mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.