Könnten auf den Arreal der Alten Tonhalle Parkplätze entstehen? Diese Frage sorgt im OB-Wahlkampf für hitzige Diskussionen. Foto: Marc Eich

Frage ums Alte-Tonhallen-Areal treibt Wahlkämpfer um. Knackpunkt: öffentliche Widmung vor 2011.

Villingen-Schwenningen - Die Frage, ob auf dem Alten-Tonhallen-Areal in Villingen nun Parkplätze erlaubt sind oder nicht, scheint schwieriger zu beantworten zu sein als gedacht. Seit Tagen brüten die Wahlkämpfer über dieser Frage.

Als Jürgen Roth im OB-Wahlkampf erzählte, er würde auf dem Alten-Tonhallen-Areal, vis-à-vis der Neuen Tonhalle, solange die Fläche brach liege, Parkplätze anbieten wollen, hatte er wohl kaum geglaubt, was er damit auslösen würde. Plötzlich brandete von der Gegenseite laut und äußerst vehement Protest auf. Es gebe einen Vertrag, wonach die Stadt dort bis 2021 keine Parkplätze bauen dürfe, hieß es. Roth verspreche Dinge, die gar nicht möglich seien. Bezug genommen wurde auf den Vertrag zum Verkauf der Parkhäuser durch die Stadtwerke VS an den späteren Parkhausbetreiber.

Erlaubt oder nicht?

Und so stand ein Wort gegen das andere. Der Schwarzwälder Bote hakte daraufhin bei den Stadtwerken nach: Darf man nun Parkplätze auf dem Alten-Tonhallen-Areal anbieten oder darf man nicht? Die Antwort war kurz und knackig: "Die Vertragspartner des besagten Vertrages sind der Stadtwerke-Konzern (genau: die Parkhäuser Villingen-Schwenningen GmbH) sowie das Bankhaus Ellwanger und Geiger Stuttgart, mit einer eigens dafür gegründeten Projektgesellschaft, dem Betreiber der Parkhäuser, dem Park-Service Hüfner. Die Stadt ist in diesen Vertrag nicht involviert. Bedeutet: Rein juristisch dürfte die Stadt Villingen-Schwenningen auf dem Alten-Tonhallen-Gelände Parkplätze ausweisen."

Nachdem der Schwarzwälder Bote das wiederum berichtet hatte, meldete sich die Grünen-Fraktion des Gemeinderates Villingen-Schwenningen zu Wort. Die Information sei falsch. Man habe Passagen des Vertrags gelesen, wonach das untersagt sei. Unsere Reaktion bemühte die Stadtwerke erneut, doch dieses Mal ließ die Antwort länger auf sich warten. Man stehe in der Abstimmung zur Beantwortung der Frage, hieß es. Und gegen Donnerstagabend war dann auch klar mit wem: Mit der Pressestelle der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen. Hatte diese bis dahin einem Zeitungsbericht zur Folge ebenfalls betont, dass der Einrichtung der vorübergehenden Parkplätze die vertragliche Regelung entgegen stehe, ließ man nun in einer gemeinsamen Antwort mit den Stadtwerken tiefer in die Paragrafen blicken.

Beim Verkauf der Parkhäuser 2011 seien Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Villingen-Schwenningen und Grundstücke, die sich im Eigentum der damaligen PVS GmbH (SVS GmbH) befanden, veräußert worden. "Aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse wurden auch zwei getrennte Verträge, einmal mit der Stadt Villingen-Schwenningen und einmal mit der PVS GmbH, mit dem Käufer geschlossen." Vertraglich wurde zwischen dem Käufer und der Stadt VS vereinbart, dass die Stadt und ihre Gesellschaften in den nächsten zehn Jahren (Vertragsabschluss war 2011) keine eigene Parkhausgesellschaft gründet, Geschäftsanteile an einer Parkhausgesellschaft erwirbt oder Grundstücke/Gebäude erwirbt, um hierauf von der Stadt VS bewirtschaftete Parkflächen zu schaffen.

Keine konkreten Pläne

Auch die Grünen-Fraktion schickte diese Passage des Vertrags zur Untermauerung ihrer Sichtweise an unsere Redaktion. Doch genau in dieser Passage ist die Aussage enthalten, die die Befürworter der Parkplatz-Idee für das Alte-Tonhallen-Areal als Bestätigung sehen: Dort sei schließlich ausdrücklich die Rede davon, dass die Stadt keine Grundstücke oder Gebäude erwerben dürfe, um hierauf Parkflächen zu bewirtschaften. Beim Alten-Tonhallen-Areal handele es sich jedoch nicht um eine Fläche, die zu diesem Zweck erworben wurde, sondern dieses sei bereits in ihrem Besitz gewesen – und damit sei die Ausweisung der Parkplätze durch die Stadt gestattet, meinen sie. Laut Stadtverwaltung allerdings sei dieser Umkehrschluss nur zutreffend "für Flächen, die bereits vor dem Verkauf 2011 öffentlich gewidmet waren, was beim Alten-Tonhallen-Areal nicht der Fall ist".

Mit Blick in die Zukunft betont die Pressesprecherin, die Stadt habe aktuell keine konkreten Absichten, neue Parkflächen oder -häuser, insbesondere auf dem Alten-Tonhallen-Areal, einzurichten. "Vielmehr bestehen konkrete Planungsabsichten des Landes Baden-Württemberg zur Erstellung eines Neubaus für das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, für diesen Zweck ist eine Teilfläche des Alten-Tonhallen-Areals reserviert." Eine weitere Teilfläche solle im Rahmen eines Investorenwettbewerbs vermarket werden.