Gericht: 40-jähriger Schwenninger verurteilt

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Konstanz einen 40-jährigen, drogensüchtigen Mann aus Schwenningen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

VS-Schwenningen (tam). Einen mitangeklagten schweren Raub konnte das Gericht dem vielfach wegen Drogendelikten und Beschaffungskriminalität vorbestraften Mann nicht nachweisen. Weil seine Drogensucht ausschlaggebend für die Straftat war, bestimmte das Gericht nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes, dass die Strafe zugunsten einer stationären Therapie ausgesetzt werden kann.

Seit zehn Jahren dreht sich sein Leben nur um den Konsum und die Beschaffung von Drogen. Diesen Teufelskreis soll die jetzt getroffene Entscheidung durchbrechen helfen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Im August verprügelte der 40-Jährige im Beisein seiner Freundin einen 33-jährigen Mann vor dessen Wohnhaus in der Johannesstraße, weil der ihn angeblich als "Junkie" beleidigt hatte, so berichtete er jedenfalls in der Verhandlung. Vorausgegangen war ein Telefonat, in dem der 40-Jährige um Cannabis nachgefragt hatte. Seine Freundin hatte allerdings damals bei der Polizei angegeben, der Mann habe sie beleidigt, und zwar als "Nutte".

Der Verdacht, dass sie eventuell die Gegenstände an sich genommen hatte, lag nahe. Der 33-Jährige bestritt, dass er die Frau beleidigt hatte, doch seine Glaubhaftigkeit litt bereits unter den zahlreichen Widersprüchen, in die er sich zuvor verwickelt hatte. Fakt aber war, dass ihm, nachdem der 40-Jährige von ihm abgelassen hatte, seine Uhr und ein Schlüsselbund fehlten. Er behauptete, der Schläger habe ihm die Sachen abgenommen und gesagt: "Das gehört jetzt alles mir!" Der hatte längst die Prügel und Tritte eingeräumt, die er dem 33-Jährigen verpasst hatte: Geschlagen habe ich ihn, aber nicht beraubt!", erklärte er. Ausschlaggebend sollte nun die Aussage der Freundin sein. Die hatte aber keine Lust auf Gericht und blieb zu Hause. Man schickte schließlich die Polizei in Schwenningen los, um sie nach Konstanz zu bringen. Die Hoffnung auf Aufklärung schwand aber endgültig, nachdem sie sich im Zeugenstand zunächst an nichts erinnern wollte oder konnte. Erst auf hartnäckiges Nachfragen des Oberstaatsanwalts meinte sie, es könne sein, dass sie die Sachen an sich genommen habe. Damit war ihr Freund aus dem Schneider.