Nach Auffassung des Gerichts gab es für den PT-Solar-Invest-fond keine Mittelkontrollverwendung. Foto: Hoppe

Prozess: Beklagter geht Vergleiche zugunsten der Kläger ein. Haftbefehle gegen Geschäftsführer.

Villingen-Schwenningen - Um mehrere 10. 000 Euro und um die Frage "Gab es eine Mittelkontrollverwendung bei der PT-Solar-Invest oder nicht?" ging es am Mittwoch vor dem Landgericht in Konstanz in vier getrennten Gerichtsverfahren.

Morgens um 9 Uhr begann die Verhandlung. War für die erste etwas mehr als eine Stunde angesetzt, diktierte der Vorsitzende Richter Spreng nach mehreren Unterbrechungen kurz nach 14 Uhr den letzten Punkt des Urteils in sein Aufnahmegerät. Vorangegangen war ein zähes Ringen zwischen den Anwälten des Beklagten und des Klägers. Schlussendlich wurde in diesem Fall ein Vergleich geschlossen. Unterm Strich muss die PT-Solar-Invest rund zwei Drittel der Einlagesumme zurückbezahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Zunächst war es unsicher, ob Erik Tröster, Geschäftsführer der PT-Solar-Invest, bei der Verhandlung anwesend ist, er traf kurz nach Verhandlungsbeginn ein.

Die erste Unterbrechung gab es bereits zehn Minuten nach dem Start. Die Anwälte des Beklagten reichten am Morgen nochmals einen Schriftsatz ein, nachdem sie in den Tagen zuvor vergeblich versucht hatten, eine Terminverschiebung zu bewirken. Diese begründeten sie damit, dass 80 Aktenordner der PT-Solar-Invest beim Finanzamt Rottweil stehen würden und sie keine Möglichkeit zur Einsichtnahme hatten.

Nach Einsicht in den neuen Schriftsatz wollte der Richter zunächst klären, ob es eine Mittelverwendungskontrolle gab. Auf die Frage "Gab es ein Mittelkontrollvertrag?" antwortete Erik Tröster: "Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, man hat das Vertragsverhältnis gelebt." Sprich, seinen Angaben zufolge war dies mündlich abgesprochen. Stutzig machte den Richter, dass der Kontrolleur jedoch für drei andere Fonds einen schriftlichen Vertrag hatte. Hier war die Erwiderung, dass die Inhalte die gleichen wie bei den anderen gewesen seien. Die Anwälte ergänzten, dass es eventuell bei den nicht einsehbaren Akten einen Vertrag gebe. Spreng sah einen gewissen Widerspruch, da der Mandant in der Befragung wenige Minuten zuvor sagte, dass es keinen Vertrag gebe und wurde in seiner Antwort scharf. Er warf dem Beklagten und seinen Anwälten vor, einen bunten Strauß von Möglichkeiten zu bieten. Er als Richter sei aber nicht dazu da, die besten für ihren Mandanten herauszusuchen. Er erinnerte die Anwälte an die prozessuale Wahrheitspflicht.

Als Zeuge war der Mann geladen, der für drei andere PT-Fonds die Mittelverwendungskontrolle durchführte, dieser wurde von seiner Schweigepflicht entbunden. Er sagte klar aus, dass es keinen Vertrag gab und dass er seiner Erinnerung nach zwischen sechs und zehn Unterschriften leistete bezüglich Ausgaben des PT-Solar-Invest-Fonds. Jedoch hatte er es abgelehnt diese Kontrolle zu übernehmen, da bei diesem Fond eine zeitlich unbefristete Kontrolle notwendig gewesen wäre und er dies aus zeitlichen Gründen nicht leisten konnte und auch nicht wollte. Kontrolle sei für ihn eine durchgehende Sache, nicht nur punktuell, auch beinhalte dies für ihn einen Abschlussbericht. Zudem gab der Steuerfachmann zu Protokoll, dass er in solchen Fällen immer seine Versicherung konsultiere, ob sich an der Prämie etwas ändere. Der Richter kommentierte die Ausführungen des Zeugen mit: "Es ist schwer zu der Auffassung zu kommen, dass es einen Mittelkontrollvertrag gab." Laut Verkaufsprospekt würde es jedoch eine dauerhafte Mittelverwendungskontrolle geben – dies war nun augenscheinlich nicht so, was eine Verletzung der Aufklärungspflicht und der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns verletze, so der Richter.

Man einigte sich darauf, dass der Beklagte, die PT-Solar-Invest, in Person vertreten durch deren Geschäftsführer Erik Tröster, bis zum 25. Oktober rund zwei Drittel der Einlage des Klägers zurückbezahlen muss. Sollte dieser Termin verstreichen, ohne dass das Geld floss, muss die PT-Solar-Invest die geforderte Gesamtsumme bezahlen.

Am Rande der Verhandlung wurde zudem bekannt, das der Klägervertreter, Anwalt Gerhard Bongarth, in anderen Verfahren gegen die PT-Gruppe mehrere Haftbefehle gegen Erik Tröster erwirkte, aufgrund fehlender Zahlungen. Einzig die Zustellung klappte nicht, da der zustellende Gerichtsvollzieher Erik Tröster nicht im Büro antraf.