Der Konzertveranstalter gerät in finanzielle Bedrängnis und kann keine Rechnungen bezahlen. Er muss sich vor dem Landgericht verantworten. Foto: © Taras_Muroslavovuch – stock.adobe.com

Techniker und Firma erhalten nach Konzert 2015 kein Geld. Bewährungsstrafe für 29-Jährigen. 

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Für die Fans war ein Nena-Konzert in der Helios-Arena in Schwenningen im Mai 2015 ein schönes Erlebnis. Und auch der Star konnte rein finanziell damit zufrieden sein. Folgt man Presseberichten, so gab sie auch bei diesem Konzert alles, obwohl es mit 1500 Leuten nur spärlich besucht war.

Enttäuscht war der 29-jährige Veranstalter, der damals in Villingen ein Büro betrieb. Ohnehin finanziell schon in Bedrängnis, hatte er sich für seine erste Veranstaltung mehr erhofft. Um zu verhindern, dass Nena das Konzert wegen der wenigen Besucher kostenpflichtig absagt, verteilte er noch etliche Freikarten.

Dem Mann für Licht- und Tontechnik aus Trossingen hatte er zuvor noch 10.000 Euro Anzahlung versprochen. Die hatte er wegen des schleppenden Vorverkaufs aber gar nicht, als dieser an jenem Samstag mit dem Aufbau der Bühnentechnik beginnen wollte. Er vertröstete ihn zunächst auf die Einnahmen aus der Abendkasse. Aber auch hier sah es schlecht aus, zumal noch etliche andere Mitarbeiter zu bezahlen waren.

Bewusst betrogen

Schließlich vereinbarte er mit dem Techniker schriftlich, dass er das Geld bekommen würde, wenn er drei Wochen später auch die Technik für eine Comedy-Veranstaltung, unter anderem mit Oliver Pocher und Dave Davis in Schwenningen machen würde. Beide Rechnungen in Höhe von insgesamt 27.000 Euro sollten dann bezahlt werden. Daraus wurde nichts. Die eher kleine Trossinger Firma geriet durch den Betrug ebenfalls fast ins Schleudern und stellte Strafanzeige gegen den 29-Jährigen.

Vor Gericht wollte sich der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte damit rechtfertigen, dass er nicht bewusst betrogen hatte. "Betrug wäre gewesen, wenn ich mit allem Geld verschwunden wäre", meinte er. "Aber mich hat es ja selber reingerissen." Und er habe nicht gewusst, dass die Einnahmen aus dem Ticketvorverkauf schon dem Management der Künstler zugesichert waren. Auch dafür, dass er den Licht- und Tontechniker für seinen Einsatz bei der "Comedy-Gala" drei Wochen später nicht bezahlt hat, hatte er Argumente, die ihn vor Gericht aber nicht entlasteten. Dass er bei Kosten von insgesamt 165.000 Euro mit nur 35.000 Euro Eigenkapital Probleme bekommen würde, habe ihm klar sein müssen, meinte das Gericht. Auch hätten ihm bereits seit dem März 2015 zahlreiche Mahn- und Vollstreckungsbescheide wegen unbezahlter Rechnungen vorgelegen, und der Gerichtsvollzieher sei mehrmals bei ihm aufgetaucht, stellte das Gericht fest. Hier beteuerte der 29-Jährige, das habe sein Geschäftspartner zu verantworten, der ihn auf den ganzen Kosten habe sitzen lassen.

Am Ende der Beweisaufnahme hielt das Landgericht es ebenso wie das Amtsgericht Villingen vor fast einem Jahr für erwiesen, dass der 29-Jährige bewusst betrogen hatte. Die verhängte Strafe, gegen die er jetzt in Berufung gegangen war, wurde vom Landgericht bestätigt. Die Bewährungszeit verkürzte das Landgericht von fünf auf drei Jahre. Und anstelle einer Geldauflage muss der hoch verschuldete und in Privatinsolvenz befindliche Mann jetzt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.