Werner Rottler, Obermeister der Schornsteinfegerinnung, legt Holzscheite in einen Ofen. Foto: Streck Foto: Schwarzwälder Bote

Verbrennungsverbot: Werner Rottler weist auf Vorteile der Holzheizung hin / Strenger Immissionsschutz

Das Verbrennungsverbot fester Brennstoffe in den Wohngebieten Deutenberg, Kopsbühl, Hammerhalde und Wöschhalde hat in jüngster Zeit die Gemüter erhitzt. Die Entscheidung des Gemeinderats, zumindest in drei der vier Gebiete, das Verbot aufzuheben, war aus Sicht von Werner Rottler längst überfällig.

Villingen-Schwenningen. Der Obermeister der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Freiburg hatte im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat die Argumente dargelegt. Seit der überarbeiteten Bundesimmissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010 seien die widersprüchlichen Bebauungspläne ohnehin überflüssig. In einigen Straßen, beispielsweise am Deutenberg oder in der Hammerhalde, war die Holzfeuerung bislang erlaubt, in anderen wieder nicht.

Einer darf, der andere nicht

"Warum einer darf und der Nachbar nicht", sei nicht nachvollziehbar. Dass in der Wöschhalde das Verbot bestehen bleibt nur wegen des Abstimmungsverhältnisses in den Gremien, nicht aber aus sachlichen Gründen, ist für Rottler ebensowenig nachvollziehbar. Bereits vor 2010 sei der Bebauungsplan mit dem Verbrennungsverbot nicht gerechtfertigt gewesen. Aber als die Neubaugebiete in den 60er- und 70er-Jahren entstanden, wurde ein Anschlusszwang ans Gasnetz im Bebauungsplan formuliert.

In den vergangenen zehn Jahren hat das Heizen mit Holz und Pellets an Attraktivität gewonnen. Dem Trend wurde mit der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung Rechnung getragen. Sie gibt dem Hauseigentümer vor, welche Voraussetzungen er schaffen muss, dass die Nachbarn nicht von dem Kaminauswurf belästigt werden. Die Kaminmündung muss einen Meter höher sein als alle Öffnungen (Fenster) im Umkreis von 15 Metern. Die neuzeitlichen Feuerstätten mit einem geringen CO-Wert führen zu keinen Problemen, sagt Werner Rottler. Die Überprüfung erfolgt durch die Schornsteinfeger, die die Anlage turnusmäßig reinigen. Sie sind es auch, die auf Missstände aufmerksam machen und an die Stadt weitergeben.

Ebenso werden die Hauseigentümer über die richtige Lagerung des Holzes informiert, sogar der Feuchtigkeitsgrad gemessen. In seiner Beurteilung der Heizungsanlage stehe auch, dass sich der Betroffene an den Bebauungsplan halten müsse. Dies wird nun bis auf die Wöschhaldenbewohner bedeutungslos sein.

Alte Öfen austauschen

Der größte Erfolg in der neuen Immissionsschutzverordnung sieht Rottler im Austausch alter Öfen für feste Brennstoffe. So sind Öfen, die bis 1994 eingebaut wurden, bis Ende 2020 außer Betrieb zu nehmen oder nachzurüsten, und solche, die bis 2010 eingebaut wurden, bis zum Jahresende 2024 auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die noch älteren Feuerstätten mussten bereits ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Die Kosten belaufen sich laut Rottler zwischen 2500 bis 4000 Euro. Seine Devise lautet: Besser auf regenerative Energie setzen und die Rohstoffe aus der Region nutzen, als Gas von weit her teuer einkaufen.