Die Justiz hat entschieden: Ein 41-Jähriger wird vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Foto: Puchner

15-Jährige aus Schwenningen behauptet, von Onkel vergewaltigt worden zu sein. Gericht hat Zweifel an Aussage.

Villingen-Schwenningen - Das Landgericht Konstanz hat einen 41-jährigen Mann aus Waldshut vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner 15-jährigen Nichte aus Schwenningen freigesprochen.

Er kam sofort nach der Urteilsverkündung frei und wird eine Entschädigung für fast fünf Monate erlittener Untersuchungshaft bekommen.

Wie berichtet, hatte die in ihrer kognitiven Entwicklung etwas zurückgeblieben 15-Jährige im Januar einer Erzieherin berichtet, ihr Onkel habe sie während der Weihnachtsferien vergewaltigt. Der 41-Jährige wohnte damals vorübergehend bei der Familie seiner Schwester in Schwenningen.

Er wies die Vorwürfe weit von sich. Von Anfang an erklärte er, seine Nichte habe sich eines Abends in seinem Zimmer plötzlich nackt vor ihm ausgezogen. Dann habe sie ihn gebeten, ihre Mutter umzustimmen, damit sie nicht mehr in das verhasste Internat zurück müsse. Wenn ihm das gelinge, könne er mit ihr machen, was er wolle, habe die 15-Jährige zu ihm gesagt.

Er sei schockiert gewesen und habe das Mädchen sofort aus dem Zimmer geschickt. Zeugen berichteten, dass die 15-Jährige eine rege Phantasie und schauspielerisches Talent habe. Auch ihre Mutter bestätigte das, hatte allerdings große Zweifel, dass ihre Tochter sich die Vergewaltigung ausgedacht haben könnte. Dafür sei sie sexuell noch zu unreif, meinte sie. Eine psychologische Sachverständige hielt die Angaben der 15-Jährigen für durchaus glaubhaft.

Das Gericht hatte dagegen erhebliche Zweifel. Es könnte eine Rolle gespielt haben, dass die beiden älteren Schwestern des Mädchens vor einigen Jahren von einem anderen Onkel sexuell missbraucht wurden, erklärte der Vorsitzende Richter. Die 15-Jährige könnte Details davon erfahren hatte, mit denen sie ihre eigene vermeintliche "Vergewaltigung" ausschmückte.

Auch mögliche Motive zählte das Gericht auf. Unter anderem habe das Mädchen vielleicht gehofft, dass die Mutter sich aufgrund des schlimmen Vorfalls wieder mehr um sie kümmern, und sie nicht mehr das Internat zurückschicken würde. Da es auch keinerlei objektiven Beweise für die Schuld des 41-Jährigen gab, musste er freigesprochen werden.